EuGH könnte Rechte von Patentnutzern erweitern
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof schlägt in einem Gutachten strengere Regeln für Verkaufsverbote bei Verletzung standard-essenzieller Patenten vor. Der Patentinhaber müsse einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen anbieten. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Netzwerkausrüster Huawei seit längerem gegen ZTE wegen Verletzung eines standard-essenziellen Patents (SEP). Im März 2013 unterbrach das Gericht den Prozess und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung von fünf Fragen. Im Wesentlichen geht es darum, ob Huawei ein Verkaufsverbot gegen ZTE durchsetzen kann, obwohl es sich zur Lizenzierung seiner Patente unter FRAND-Bedingungen (fair, zumutbar und diskriminierungsfrei) verpflichtet hatte. Jetzt hat der Generalanwalt beim EuGH Melchior Wathelet sein Gutachten dazu vorgelegt. In der Regel folgt das Gericht solchen Stellungnahmen. Wathelet vertritt die Auffassung, dass der Inhaber eines SEP einem möglichen Verletzer ein konkretes schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen unterbreiten müsse. Andernfalls sei der Versuch, ein Verkaufsverbot für angeblich verletzende Produkte zu erreichen, als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unzulässig. Gleichzeitig hat der vermutete Patentverletzer das Recht, vor Gericht die tatsächliche Verletzung und die Gültigkeit des Schutzrechts anzufechten. Sollte der EuGH dieser Meinung folgen, würde das die Rechte vieler Patentnutzer vor allem im Mobilfunkbereich stärken. Wathelet wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alleine für LTE rund 4.700 Patente als standard-essenziell registriert seien. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nennenswerter Teil davon nicht gültig oder nicht entscheidend für den Standard ist. Im vorliegenden Fall geht es um das Europäische Patent EP2090050, das für den LTE-Standard essenziell sein soll. Gegenüber der Normungsorganisation ETSI hatte sich Huawei verpflichtet, es zu FRAND-Bedingungen zu lizenzieren. In seinem Gutachten rief der Generalanwalt die Standardisierungsorganisationen auf, „Mindestbedingungen oder einen Rahmen […] für die Verhandlungen über die FRAND-Lizenzbedingungen“ zu normieren. Sonst würden Unterlassungsklagen als Verhandlungsinstrument oder Druckmittel verwendet. (ck) Computer News Anleitung Teil...
mehrGoogle und Rockstar legen Patentklage bei
MOUNTAIN VIEW (IT-Times) – Google und Rockstar haben einen langjährigen Patentstreit vor Gericht beigelegt. Ob eine Zahlung von Google an Rockstar erfolgt, wurde nicht bekannt. Am heutigen Freitag wurde bekannt, dass der US-amerikanische Suchmaschinenkonzern Google und der Patentverwalter Rockstar sich außergerichtlich einig geworden sind. Hinter Rockstar stehen Apple, Microsoft und Blackberry. Rockstar betonte jedoch, dass man unabhängig agiere. Im Mittelpunkt des langjährigen Verfahrens standen Such-Technologien in Verbindung mit dem mobilen Betriebssystem Android. Ob und wie viel Google an Rockstar zahlt, wurde nicht bekannt. auch hier erfahren...
mehrAldi-Multitouch-Notebook ab 299 Euro, PCs ab 399 Euro
Aldi stellt in der Vorweihnachtszeit wieder zahlreiche Technik-Angebote in die Regale. Darunter PCs und ein Tablet von Medion, Drucker von HP sowie ein LG-Smartphone. Die Technik-Angebote von Aldi, die es ab dem 27. November gibt, unterscheiden sich in den Nord- und Süd-Filialen. So werden zwei verschiedene Notebooks verkauft. Multitouch-Notebook im Süden Nur in den Süd-Filialen von Aldi gibt es ab Donnerstag das Medion-Multitouch-Notebook Akoya E1232T. Es verfügt über ein 10,1 Zoll großes Multitouch-AHVA-Display mit IPS-Technologie und einer Auflösung von 1.280 x 800 Pixel. Dank dem Touch-Display können die Funktionen des Betriebssystems Windows 8.1 voll ausgeschöpft werden. Hinzu kommt Intels Celeron-Prozessor N2807, der mit 1,58 Gigahertz taktet und über ein Megabyte Smart Cache verfügt. Die Festplatte bietet 500 Gigabyte Speicherplatz, der Arbeitsspeicher ist vier Gigabyte groß. Die Webcam kommt mit HD-Auflösung. Unterstützt werden von dem Notebook die Drahtlosverbindungen WLAN und Bluetooth. Folgende Anschlussmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Multikartenleser für SD-, SDHC-, SDXC- & MMC-Speicherkarten 1 x USB 3.0 2 x USB 2.0 1 x LAN (RJ-45) 1 x VGA, 1 x HDMI out 1 x Audio Kombo (Mikrofon in und Line out) Im Lieferumfang enthalten ist unter anderem Microsofts Office Home & Student 2013. Aldi Süd verkauft das Medion-Notebook mit drei Jahren Garantie für 299 Euro. Multimode-Touch-Notebook im Norden In den Nord-Filialen gibt es das Multimode-Touch-Notebook Akoya P2214T von Medion. Mit einem Handgriff soll das Display (Tablet-Einheit) von der Tastatur (Basis-Einheit) getrennt und als Windows-8.1-Tablet genutzt werden können. Das Touch-Display des Convertible-Notebooks misst 11,6 Zoll und hat eine Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixel. Als Prozessor kommt der Intel Celeron N2940 zum Einsatz, der eine Taktrate von 1,83 Gigahertz bietet. Der Quad-Core-Prozessor erhöht bei Bedarf die Taktfrequenz auf 2,25 Gigahertz. In der Tablet-Einheit ist ein 64 Gigabyte großer Flash-Speicher verbaut, der über den MicroSD-/SDHC-/SDXC-Multikartenleser des Tablets noch weiter vergrößert werden kann. Zusätzlich gibt es in der Basis-Einheit eine 500-Gigabyte-Festplatte. Hinzu kommen vier Gigabyte Arbeitsspeicher. Unterstützt werden von dem Gerät der WLAN-802.11ac-Standard sowie Bluetooth 4.0. Zur Ausstattung hinzu kommt eine Frontkamera und ein Mikrofon. Folgende Anschlussmöglichkeiten gibt es an der Tablet-Einheit: 1 x Micro-USB 3.0 1 x Mini-HDMI 1 x Audio-Kombo (Mikrofon & Line Out) An der Basis-Einheit stehen zudem zwei USB-2.0-Anschlüsse zur Verfügung. Die beiden integrierten Lithium-Polymer-Akkus sollen das Gerät bis zu zehn Stunden mit Strom versorgen. Das Medion Akoya P2212T ist ab dem 27. November mit drei Jahren Garantie für 399 Euro in den Aldi-Nord-Filialen erhältlich. Details zu den Aldi-PC, finden Sie auf der nächsten Seite. Multimedia-PC-System im Süden siehe hier Schau mal hier...
mehriPhone Zwangsbeglückung: Beats Music soll vorinstalliert kommen
Beats Music, das von Apple eingekaufte Musik-Streamingangebot von Dr. Dre, soll schon bald auf allen iPhones, iPads und iPod Touch vorinstalliert werden. Die Beats Music-App soll schon bald mit zu den iOS-Apps gehören, die automatisch dabei sind und nicht gelöscht werden können. Das Apple mit Beats noch eine Menge vor hat, dürfte den meisten Experten und Branchenkennern bewusst sein – schließlich hängt der Anbieter aus Cupertino mit iTunes mittlerweile den Hörgewohnheiten der Nutzer hinterher und hat daher viel Geld für das Unternehmen Beats bezahlt, um an der Situation schnell etwas zu ändern. Um gegen Spotify, Deezer und Co einen guten Stand zu haben, soll Apple nun planen, die Beats Music-App automatisch auf alle iOS-Geräte zu bringen. Beats Music steht aktuell nur in den USA zur Verfügung. Laut den Informationen der soll Apple schon ab kommenden Jahr Beats Music in das vorhandene App-Setup mit einbinden. Ob es eine neue Bearbeitung der App gibt oder ob die derzeit vorhandene Anwendung einfach mit iOS ausgeliefert werden soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Laut den Quellen der Financial Times stehen derzeit noch die Überlegungen im Raum, ob die Beats-App als Musik-Streamingdienst ähnlich wie iBooks, iTunes U und die Office-Apps als Zusatz-Download angeboten und wieder gelöscht werden kann, oder ob sie wie Health und Tipps zu den neuen iOS-Apps gehören wird, die man auf normalem Wege nicht von seinem Gerät entfernen kann. Großer Bekanntheitsgrad Letzteres soll aktuell die bevorzugte Idee sein, heißt es. Apple will damit eine rasche Vergrößerung des Kundenstamms von Beats Music erreichen. Die Zwangsbeglückung ist bei den großen Anbietern Apple, Google und Amazon ein gern gewähltes Mittel, um eine schnelle Verbreitung sowie einen großen Bekanntheitsgrad ihrer Angebote zu erreichen. Siehe auch: Preiskampf Musik-Stream: nach Spotify senkt Apple Beats die Preise Der Streamingdienst ist derzeit nur in den USA verfügbar, könnte aber bei einer zeitnahen Abänderung der bestehenden Verträge mit den Musiklabeln auch in Europa starten. Genügend Vorlaufzeit hatte Apple bereits und man hat dazu mit dem Beats-Kopf Jimmy Iovine ein wichtiges Bindeglied zu den Plattenbossen an der Hand, um nötige Absprachen einzuholen. Beats, Beats Audio, Beats Music Beats Music 2014-11-20T19:04:00+01:00Nadine Juliana Dressler Informationsseite wertvolle...
mehrApple entfernt den „Gratis“-Button bei „Free to Play“-Spiele-Apps
Der kalifornische Hersteller und App-Store-Betreiber Apple hat auf den Druck zahlreicher internationaler Aufsichtsbehörden reagiert und bezeichnet Free-to-Play-Spiele jetzt nicht mehr als „gratis“ – stattdessen wird nun der bisherige Download-Knopf mit „Laden“ beschriftet. Free to Play oder Pay to Win? Wie „free“ sind „Free to Play“-Spiele (F2P) tatsächlich? Das ist die Frage, die sich nicht nur Gamer seit Jahren stellen, auch die Regulatoren haben längst erkannt, dass „gratis“ nicht immer gleich „kostenlos“ ist. Entsprechend haben sich bereits die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission, die britische Handelsaufsicht und zuletzt auch die Europäische Kommission dem Thema gewidmet. Und der Druck der EU-Kommission war wohl auch der Grund, warum Apple nun die Umstellung von „Free/Gratis“ auf „Get/Laden“ durchgeführt hat (via TechCrunch). Betroffen ist der Button, der neben einer derartigen Spiele-App angezeigt wird und der die Installation initiiert. Die EU-Kommission hatte bereits Google im vergangenen Sommer dazu gebracht, eine derartige Umbenennung durchzuführen. F2P-Kritiker argumentieren, dass die Erwähnung von „Free“ bzw. „gratis“ Konsumenten, allen voran Kinder, in die Irre führen könne. Denn derartige Spiele können zwar frei heruntergeladen und gespielt werden, allerdings kommt man zumeist recht schnell an einen Punkt, an dem In-App-Käufe möglich und oft genug notwendig werden. Die EU-Kommission hatte im Juli außerdem festgesetzt, dass derartige als „gratis“ bezeichnete Spiele Kinder nicht direkt ansprechen dürfen, auch sollen F2P-Apps keinerlei Druck ausüben, dass Kinder ihre Eltern bitten, für zusätzliche Features zu bezahlen. Apple ist allerdings einen Schritt weiter gegangen, womöglich um die Umbenennung nicht als Folge des Drucks der Behörden wirken zu lassen: Denn der Konzern hat alle „freien“ Apps auf diese Weise umbenannt, unabhängig davon, ob diese In-App-Käufe bieten oder nicht. Apple, Apps, App Store, Appstore Apple 2014-11-20T10:46:00+01:00Witold Pryjda anzeigen Zum ganzen...
mehrEU-Staaten wollen die Netzneutralität verwässern
(Bild: dpa) Die italienische Ratspräsidentschaft möchte Providern mehr Möglichkeiten geben, Internetverkehr zu verändern, zu blockieren oder zu drosseln. Roaming-Gebühren sollen nicht mehr komplett entfallen. Nach langem Zögern hat sich die italienische Ratspräsidentschaft jetzt doch an den Entwurf für ein neues Regulierungspaket für Telekommunikationsanbieter gemacht. Dabei ist sie auf Konfrontationskurs zum EU-Parlament gegangen, das seine Position im April festgezurrt und dabei die Netzneutralität gestärkt hatte. Parallel schlossen die Abgeordneten Lücken für „Spezialdienste“ geschlossen, die Kritikern zufolge das offene Internet verdrängen und mautpflichtigen Überholspuren Vorrang einräumen könnten. Geht es nach dem italienischen, als „vertraulich“ gekennzeichneten Vorschlag von voriger Woche, den die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) jetzt veröffentlicht hat, sollen das Prinzip des offenen Internets und der Begriff der betreuten Sonderdienste im Gesetzespaket für den digitalen Binnenmarkt überhaupt nicht mehr definiert werden. Erläuterungen sollen höchstens in den Erwägungsgründen verankert werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bestimmungen rechtlich deutlich schwerer durchsetzbar wären. Grünes Licht für Netzwerkmanagement Zudem möchte die Ratspräsidentschaft die Möglichkeiten von Telekommunikationsfirmen erweitern, Internetverkehr zu blockieren, zu verlangsamen, zu verändern oder zwischen spezifischen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder Qualitätsklassen zu unterscheiden. Entsprechendes Netzwerkmanagement soll nicht mehr nur erlaubt sein, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder gerichtlich angeordnet wurde, sondern etwa auch zum Ausfiltern von Spam, zum Bewahren der Integrität und Sicherheit des Netzes, zur Abwehr von Staus im Datenverkehr oder zum Sicherstellen vom Nutzer gewünschter Qualitätsstufen sowie der Sprachkommunikation. Insgesamt sieht der Änderungsantrag keine hohen Hürden mehr für ein Zwei-Klassen-Netz vor. Provider könnten schier nach Belieben kostenpflichtige Zusatzdienste einführen. Im Ministerrat soll das Papier in den kommenden Tagen diskutiert werden, viel Widerstand ist dort aber nicht zu erwarten. Die Italiener halten in einem Begleitschreiben fest, dass ihre Initiative bei den Mitgliedsstaaten bislang wohlwollend aufgenommen worden sei. EDRi warnt dagegen vor einer Schwächung der Bürgerrechte. Während US-Präsident Obama sich für echte Netzneutralität stark gemacht habe, wolle Europa den Providern Monopole auf Online-Zugänge zugestehen. Der alte Kontinent drohe so, auf einem Internet-Trampelpfad zu landen. Fair Use statt Roaming-Verzicht Auch am Vorstoß der EU-Kommission und des Parlaments, Roaming-Gebühren in Bälde zu streichen, wollen die Italiener nicht festhalten. Stattdessen schwebt ihnen eine „Fair Use“-Klausel vor, wonach Mobilfunkkunden im Ausland für Telefonate, SMS oder Datenverkehr keine Vermittlungskosten zahlen müssten, solange alles im üblichen, aus dem Ursprungsland bekannten Nutzungsrahmen bleibe. Darüber hinaus sollen die Betreiber Roaming-Gebühren kassieren können. Kunden dürften in diesem Fall aber einen gegebenenfalls günstigeren Anbieter vor Ort auswählen. Nach dem Rat müssten die Korrekturansätze auch das EU-Parlament noch passieren. (Stefan Krempl) / (vbr) mehr deutsche Schlagzeilen weitere empfehlenswerte...
mehrGame of Thrones: Staffel 4 steht schon bei Online-Anbietern bereit
In die Bereitstellung neuer Film- und Serien-Produktionen bei den deutschen Video-Anbietern scheint Bewegung zu kommen. Die vierte Staffel der Erfolgsproduktion „Game of Thrones“ ist ungewöhnlich schnell in Apples iTunes Store und Amazons Instant Video verfügbar geworden. Das Staffelfinale war am 4. August beim Pay-TV-Sender Sky Atlantic HD zu sehen. Ein Verkaufsstart für die DVD- beziehungsweise Blu-ray-Box steht noch nicht einmal fest. Doch die ersten Online-Anbieter können die Serie bereits anbieten. Das ist für deutsche Verhältnisse, in denen die Nachverwertung oft noch lange auf sich warten lässt, durchaus beachtlich. Allerdings geben es die Lizenzen wohl noch nicht her, dass die vierte Staffel schon für die Nutzer von Streaming-Abos wie Instant Prime oder Netflix zu sehen ist. Derzeit muss man sich noch damit begnügen, die zehn Episoden als Download zu kaufen. Bei Amazon Instant Video kostet eine Folge derzeit 2,49 Euro in normaler und 2,99 Euro in hoher Auflösung. Die komplette Staffel ist für 19,99 Euro beziehungsweise 24,99 Euro zu haben. Im iTunes Store sind die Preise etwas anders gelagert. Die Einzelfolgen sind hier zum gleichen Preis zu haben, allerdings ist der Rabatt auf den Erwerb der gesamten Staffel niedriger: Diese kostet im SD-Format 23,99 Euro und in HD-Auflösung 28,99 Euro. Auch früher im Free-TV In den USA sind die jeweiligen Folgen hingegen meist direkt nach der Ausstrahlung im Pay-TV auch bei den Streaming-Anbietern zu haben. Einen solchen Service erhalten Nutzer hierzulande weiterhin nur bei den illegalen Portalen. Wer diese nicht nutzen und auch kein Geld für den Download bezahlen möchte, muss sich noch bis zum Januar gedulden. Dann wird RTL 2 die vierte Staffel auch im frei empfangbaren Fernsehen mit Werbeunterbrechungen ausstrahlen. Auch hier hat sich der Zeitraum deutlich verkürzt – bisher starteten die Staffeln erst im Februar oder März.TV-Serie, Game of Thrones, HBO HBO 2014-11-04T12:45:00+01:00Christian Kahle View homepage...
mehrPCoIP-Zero-Clients für Kunden von Amazon Workspaces
VXL Instruments bietet Kunden von Amazon Workspaces in Kooperation mit Teradici passende PCoIP-Zero-Clients. Durch die vor Kurzem eingeführte Unterstützung des PCoIP-Protokolls könne die Cloud-Desktop-Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS) jetzt auch mit Zero Clients genutzt werden. VXL Instruments bietet Anwendern derzeit drei PCoIP-Zero-Clients: Die Modelle Vtona V200, V200-PE und V240. Die Varianten Vtona V200 und V200-PE basieren auf einem Teradici-TERA2321-PCoIP-Portal-Prozessor. An den Geräten können zwei Monitore mit Auflösungen von bis zu 1.920 x 1.200 Pixeln betrieben werden (oder optional per Dual-Link-Kabel ein Bildschirm mit bis zu 2.560 x 1.600 Pixeln). Der Vtona V200-PE wird durch PoE über das Ethernet-/LAN-Kabel mit Strom versorgt. Am Vtona V240 können bis zu vier Bildschirme angeschlossen werden. Dieses Modell basiert auf einem Teradici-TERA2140-Prozessor. Alle VXL-Vtona-Zero-Clients bieten vier USB-Anschlüsse für Peripheriegeräte. Laut Hersteller beträgt die durchschnittliche Leistungsaufnahme je nach Modell zwischen 6,5 und 12 Watt. Die hier …...
mehrMicrosofts stellt .NET Framework komplett auf Open Source um
Das Redmonder Unternehmen hat zuletzt immer wieder angedeutet, verstärkt auf Open Source setzen zu wollen. Nun setzt man das in die Tat um und bietet .NET unter einer MIT-Lizenz an, das bedeutet, dass nun auch eine kommerzielle Nutzung des Codes erlaubt ist. Ein Herz für Open Source Die Übernahme des Microsoft-Chefpostens durch Satya Nadella hat enorm viel Bewegung in Redmond ausgelöst, diese kann man mit dem Wort Öffnung zusammenfassen. Das Unternehmen öffnet sich nicht nur in Richtung Konkurrenz-Plattformen, sondern auch die eigenen Produkte. Das betrifft auch bzw. vor allem die nun auf der Konferenz connect() sowie per angekündigte Open-Source-Freigabe des Frameworks .NET. Das bedeutet, dass der gesamte .NET Core Server Stack unter Open-Source-Lizenz gestellt wird, eingesehen, verändert und weitergegeben werden kann. Der Code steht auf GitHub zur Ansicht bereit. Außerdem wird das Framework auch für andere Betriebssysteme angeboten, nämlich OS X und Linux. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Community Mono, dadurch will man Windows, Linux und OS X eine Enterprise-taugliche .NET-Implementierung für Server liefern. Die Verwaltung des Quellcodes übernimmt die .NET Foundation. Mono-Chef Miguel de Icaza erklärt in einem Blog-Beitrag, dass drei Komponenten unter Open Source gestellt werden: Die .NET Framework Libraries, .NET Core Framework Libraries und die RyuJit VM. .NET 2015 Die Entwicklung des .Net Frameworks erfolgt ab dem nächsten Jahr zweigleisig, als Sammelbezeichnung wird der Name .NET 2015 eingeführt: .NET Framework kommt als Version 4.6, unter .NET Core 5.0 werden .NET Native und das modulare ASP.NET zusammengefasst. .NET 4.6 und .NET Core 5.0 sollen im nächsten Jahr erscheinen, einen genauen Termin nannte Microsoft nicht. Siehe auch: Visual Studio – Neue Preview von Version 2015, neue Gratis-Variante Microsoft, Logo, Indien El crisol 2014-11-13T11:28:00+01:00Witold Pryjda Die hier …...
mehrVideostreaming verdrängt nach und nach klassisches TV
Berlin, 20. November 2014 Videostreaming verändert die Fernsehgewohnheiten vieler Verbraucher. Jeder dritte Nutzer von Videostreaming (33 Prozent) ab 14 Jahren ersetzt das klassische Fernsehen ganz oder teilweise durch Streaming-Angebote. Das entspricht gut 13 Millionen Bundesbürgern. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Danach schaut laut eigener Aussage fast jeder zweite Streaming-Nutzer (44 Prozent) weniger Fernsehen über Kabel oder Satellit, seitdem er Videoinhalte im Internet ansteuert. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) würde künftig sogar komplett auf klassisches Fernsehen verzichten ?Die kommende Zuschauergeneration wird kaum noch feste TV-Sendezeiten kennen?, sagt BITKOM-Experte Timm Hoffmann. ?Über Mediatheken, Videoportale oder On-Demand-Angebote wird man sich sein eigenes TV-Programm im Internet zusammenstellen.? Per Videostreaming können Nutzer selbst entscheiden, wann und wo sie Filme, Serien oder Nachrichten sehen möchten. Viele machen dies bereits heute schon. Sechs von zehn Streaming-Nutzern (59 Prozent) sagen, dass sie sich grundsätzlich nicht unter Zeitdruck setzen, um zu bestimmten Sendungen rechtzeitig einzuschalten. Fast die Hälfte der Nutzer bestätigt (46 Prozent), dass sie durch die Möglichkeit des Videostreaming bereits einmal darauf verzichtet hätten, eine Sendung zur Sendezeit zu sehen. Selbst bei Live-Übertragungen setzen viele Verbraucher auf das Internet statt auf klassisches Fernsehen: Mehr als jeder dritte Streaming-Nutzer (37 Prozent) bestätigt dies. Hoffmann: ?Videostreaming verändert den gesamten Markt für bewegte Bilder.? Insgesamt nutzen drei von vier Internetnutzern (73 Prozent) ab 14 Jahren Video-Streams. Dies entspricht gut 40 Millionen Bundesbürgern. Dagegen speichert nur gut jeder vierte Internetnutzer (27 Prozent) Videos zunächst per Download, um sie anschließend anzuschauen. Um die Zukunft von digitalen Inhalten und neuen Übertragungswegen geht es auch am 25. November auf dem BITKOM Trendkongress in Berlin: http://www.bitkom-trendkongress.de/ Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen ab 14 Jahren befragt. Ansprechpartner Christoph Krösmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mehr deutsche Schlagzeilen weitere empfehlenswerte...
mehrGoogle Play Services 6.5: Neues für Maps, Fit, Drive und Wallet
Das Suchmaschinenunternehmen hat ein Update für die Google Play-Dienste, also die Sammlung an Programmierschnittstellen sowie das Software Development Kit (SDK), veröffentlicht. Version 6.5 bringt für Entwickler zahlreiche Neuerungen, darunter in Bezug auf Google Fit, Maps, Drive und den Bezahldienst Wallet. Die Änderungen an den (nicht zu verwechseln mit dem Google Play Store) hat das Unternehmen im Android Developers Blog vorgestellt (via xda-developers) und erläutert dort auch die Änderungen an den jeweiligen Programmierschnittstellen bzw. Features. Google Maps Die API zum beliebten Kartendienst von Google hat eine neue Toolbar bekommen, mit der man ohne viele Umstände eine Wegbeschreibung zu einem zuvor ausgewählten Punkt bekommt. Außerdem wird eine neue „Lite“-Option eingeführt, diese ist laut Google ideal, wenn man eine Anzahl an kleineren Karten anzeigen möchte oder eine Karten-Darstellung, die so klein ist, dass „vernünftige Interaktion“ unpraktisch ist. Eine „Lite Mode“-Karte ist technisch gesehen ein Bitmap-Bild eines vorgegebenen Ortes sowie einer bestimmten Zoom-Stufe. Google Drive Die Programmierschnittstellen zum Cloud-Speicher von Google wurden ebenfalls aktualisiert, damit nun sollen „sehr effiziente Suchanfragen“ möglich sein, auch im Zusammenspiel mit anderen Apps. Die Synchronisation soll außerdem einfacher vonstattengehen, schließlich wird auch ein verbesserter Akkuverbrauch in Aussicht gestellt. Google Fit und Wallet Das Google Fit-SDK, das vor kurzem für eine ganze Reihe an Google-Diensten freigegeben worden ist, wurde im Hinblick auf Sensoren sowie die Erfassung und Auswertung von Aktivitäten verbessert. „Aktivitäts-Segmente“ können nun leichter hinzugefügt werden, also voreingestellte Zeiträume für Laufen oder Radfahren, was wiederum Pausen und Mehrfachaktivitäten besser unterstützen soll. Der Bezahldienst Wallet hat schließlich eine neue Möglichkeit erhalten, darüber Geld spenden zu können. Google, Android, Google PLay Services Google 2014-11-18T09:51:00+01:00Witold Pryjda dies hier weitere...
mehrGroße Fehlerbereinigungen: iOS 8.1.1 und Apple TV 7.0.2 sind da
Apple hat mit iOS 8.1.1 soeben eine neue Fehlerbereinigung für das mobile Betriebssystem für iPhone, iPad und iPod touch herausgegeben. Unterstützte Geräte können das Update Over-The-Air beziehen oder angeschlossen an den PC per iTunes aktualisieren. Die Aktualisierung bringt laut Apple Fehlerkorrekturen sowie Verbesserungen bei der Stabilität und Leistung für iPad 2 und iPhone 4s. Dabei sind unter anderem Korrekturen für die Gesten-Unterstützung mit vier Fingern am iPad. Die neue Version trägt die Build-Nummer 12B435, die Entwickler-Version trugt noch die Nummer 12B432. Daher ist aktuell noch nicht ganz klar, was die Aktualisierung noch alles an Änderungen in sich verbirgt. Das Update taucht auf dem Gerät selbst in den Einstellungen unter Allgemein/ Softwareaktualisierung auf. Falls das Update dort noch nicht auftaucht, muss man sich noch etwas gedulden, nicht alle Geräte erhalten vom gleichen Server und daher zeitgleich die Update-Information. Alternativ kann man auch über iTunes nach dem Update suchen. Backup nicht vergessen Vor der Aktualisierung sollte man zur Sicherheit checken, ob ein aktuelles Backup vorhanden ist und gegebenenfalls noch schnell eines anstoßen. Apple hat außerdem eine neue Firmware-Version für das Apple TV veröffentlicht. Über das Apple TV Software Update 7.0.2 ist im einzelnen noch nichts bekannt. Auch dort spricht Apple nur von Fehlerkorrekturen und Stabilitätsverbesserungen. Die Aktualierung steht nur auf den Set-Top-Boxen selbst bereit. Achtung bei iPhone und iPad mit Jailbreak Für Jailbreaker ist wieder Vorsicht angeraten: Wer mit Pangu sein iPhone oder iPad unter iOS 8.1 gejailbreakt hat, sollte erst einmal abwarten und das Update nicht sofort ausführen. Der Entwickler und Apple-Jailbreak-Profi Saurik hatte bereits bei der Beta-Version von iOS 8.1.1 gewarnt, dass einen Jailbreak mit der Aktualisierung nicht mehr möglich ist. Mehr dazu: Apple schließt angeblich die Jailbreak-Lücke schon mit iOS 8.1.1 Gründe heute noch nicht zu aktualisieren gibt es übrigens auch noch aus der jüngsten Update-Geschichte von Apple, ohne dass es dazu der Angst um das Jailbreak bedraf: Jedes Update von iOS 8.1 und auch einige Versionen des Vorgängers iOS 8 hatten statt Fehler zu verbessern erst einmal für viele Nutzer nur neue Probleme gebracht. Besonders beim Akku-Management und in Sachen Wlan-Verbindung gab es dort zuletzt starke Probleme. Ob die ganze Reihe der bestehenden Probleme nun bereinigt wurden, bleibt abzuwarten. iOS, iOS 8, iOS 8.1.1 Apple 2014-11-17T20:03:00+01:00Nadine Juliana Dressler noch mehr Computer Nachrichten noch mehr Gadgets im...
mehrPartnerprogramm für Eigenmarke tecXL von bb-net
Das IT-Refurbishing-Unternehmen bb-net startet ein Partnerprogramm für seine Eigenmarke tecXL. Es soll zur besseren Vermarktung der wiederaufbereiteten IT-Geräte beitragen. Der IT-Refurbisher bb-net vermarktet unter seiner Eigenmarke ?tecXL ? Technik wie neu?, die wiederaufbereiteten Geräte seiner beiden höchsten Klassen. Für den Verkauf der qualitätsgesicherten Markenprodukte arbeitet die Schweinfurter Firma mit einem Netz von Fachhandelspartnern zusammen. Michael Bleicher, Gründer und Geschäftsführer von bb-net bietet aufbereitete IT-Marken-Hardware an. (Bild: bb-Net) ?Wir wissen, dass unsere Händler gefordert sind, den Endkunden die Vorteile wiederaufbereiteter Hardware zu vermitteln und Vorurteile gegenüber gebrauchten Geräten zu entkräften?, sagt bb-net-Geschäftsführer Michael Bleicher und fährt fort: ?Um ihnen dafür die richtigen Werkzeuge an die Hand zu geben, haben wir jetzt das tecXL-Partnerprogramm gestartet.? Profitieren können vom Partnerprogramm alle bei bb-net als Händler angemeldete Kunden, die die Business-PCs und -Notebooks der tecXL-Serie online und/oder offline vermarkten und dabei einen Jahresmindestumsatz erzielen. ?Diese Firmen erhalten Zugriff auf die Datenschnittstellen zu unserem Artikelstamm sowie auf die aktuellen Bestandsdaten. Damit können sie noch präziser und schneller auf unser Produktangebot zugreifen?, erläutert Bleicher. Für ihr Marketing erhalten die im Programm registrierten Händler neben dem tecXL-Partnerlogo und der zugehörigen Partnerurkunde Zugang zu verschiedenen Werbematerialien. Das Spektrum reicht vom Webbanner-Download über anforderbare Flyer und Plakate bis hin zu Give-Aways. Weitere Produkte, mit denen die Händler ihre Läden im tecXL-Stil gestalten können, sind in Arbeit. Als Grundausstattung sendet bb-net jedem neuen tecXL-Partner auf Wunsch ein kostenloses Marketing-Starterpaket zu bestehend aus einer Auswahl an Plakaten, Flyern und Werbegeschenken. Zudem unterstützt das Vertriebs- und Marketingteam von bb-net die Partnerunternehmen bei allen Fragen rund um die Vermarktung der wiederaufbereiteten bb-net-Ware. Weitere Informationen zum tecXL-Partnerprogramm und den Anmeldemöglichkeiten gibt es auf der Website des Unternehmens. IT-Refurbishing 07.08.13 – Das IT-Refurbishing-Unternehmen hat für seine Marke ?tecXL ? Technik wie neu? die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten. lesen… Eine erfolgreiche Kombi-Lösung 24.07.14 – Das aus Schweinfurt stammende IT-Refurbisher-Unternehmen bb-net verkauft unter dem Markenname ?tecXL? monatlich über 4.000 wiederaufbereitete und mit lizensierter, vorinstallierter Microsoft-Original-Software ausgestattete Hardware. lesen… diesen Link diesen...
mehrAction-Rollenspiel für PS4: Bloodborne: Starttermin nach hinten verschoben
0 Kommentare Action-Rollenspiel für PS4 von Rüdiger Kopp und unserem Autor Manuel Bauer, 12.11.2014, 10:55 Uhr Hartgesottene PS4-Zocker freuen sich auf den Start von ?Bloodborne?. Ihre Leidensfähigkeit stellen sie dabei schon vor Veröffentlichung auf die Probe. In dem düsteren ?Bloodborne? bekommen Sie es mit mächtigen Bestien zu tun ? aber erst ab März 2015. Update (12. November 2014) Die Verschiebungswelle hochkarätiger Videospiele setzt sich auch 2015 fort. Eins der ersten Opfer ist From Softwares PS4-exklusives Action-Rollenspiel ?Bloodborne?. Der Titel der ?Dark Souls?-Macher sollte im Februar 2015 erscheinen, jetzt verdonnert der Entwickler das Spiel zum Nachsitzen ? und spannt Fans länger als geplant auf die Folter. Neuer Starttermin ist der 25. März 2015. Grund für die Verlängerung der Entwicklungszeit seien die vielen Rückmeldungen und Spielerdaten, die man im Rahmen des kürzlich abgelaufenen Alphatests von der Zockergemeinde erhalten habe. Um alle frischen Erkenntnisse umzusetzen, benötige man ein wenig mehr Zeit. Die Entwickler versprechen jedoch im offiziellen PlayStation Blog, schon im Dezember spannende Neuigkeiten zum Titel enthüllen zu wollen. Zur Bildergalerie 10 Bilder Vorschau: Bloodborne ?Vergleichen Sie das Spiel nicht so sehr mit ,Dark Souls? und ,Demon?s Souls??, schickt Stardesigner Hidetaka Miyazaki seiner E3-Präsentation von ?Bloodborne? vorweg. Natürlich ist dieser Aufruf sinnlos. Die Kultspiele haben viel zu große Spuren in der Videospielewelt hinterlassen, als dass man sie bei der Besprechung seiner Produkte so einfach unter den Tisch fallen lassen könnte. Trotzdem ist sein Anliegen verständlich, denn ?Bloodborne? ist zwar wieder ein 3rd-Person-Action-Rollenspiel, macht viele Dinge aber bewusst anders als die beiden früheren Miyazaki-Kreationen. Augenscheinlich ist das beim Setting: Der Protagonist stapft im Demo-Level durch die Stadt Yharnam. Die dunklen nebligen Gassen sind laut Miyazaki von osteuropäischen Städten und deren Architektur im 19. Jahrhundert inspiriert. An manchen Stellen erinnert Yharnam auch an London. Das verneint Miyazaki aber als Einfluss. Nach einer kleinen Kletterpartie trifft der Protagonist auf die ersten Gegner. Eine Krankheit hat Menschen zu Wahnsinnigen gemacht und deformierte Bestien hervorgebracht. Auf den ersten Blick sieht der Kampf wie in den ?Souls?-Spielen aus: Die Kreaturen spulen ihre Angriffsabläufe ab, Sie weichen aus und greifen sie an ihren Schwachpunkten an. Neues Kampfsystem Doch ein Unterschied ist auffällig: Der Protagonist blockt nicht. Miyazaki erklärt, warum: ?Das Kampfsystem ist nicht so passiv wie in den ,Souls?-Spielen. Es kommt mehr auf die Offensive und auf das Timing bei Kontern an.? Die Gefechte haben natürlich noch mehr Finessen: Ihre Waffen lassen sich verwandeln. Ein wichtiger Bestandteil des Lernprozesses ist, herauszufinden, wann man welche Wandlung verwenden muss. Das ist knifflig, denn die Transformation ist während einer Attacke möglich. Das hört sich verrückt an, aber es sieht nach einer interessanten Gameplay-Mechanik aus: So drischt der Charakter im Nahkampf etwa auf einen Gegner mit einer Art Säge ein ? und plötzlich schaltet er eine peitschenartige Verlängerung zu, die einen weiter entfernten Widersacher trifft. Da die Spielfigur durchaus mal mehreren Feinden gleichzeitig gegenübersteht, ist das eine sehr hilfreiche Mechanik. Im Spielverlauf finden Sie viele dieser Waffen. Ihr Handwerkszeug lässt sich auch stärken, aber dabei geht es wohl mehr um die Transformationen als um reine Werte für Schaden & Co. Warten wir es ab: Miyazaki war zu diesem Thema nicht allzu gesprächsbereit. Der Ablauf eines Levels lässt sich übrigens nicht so einfach auswendig lernen: In der Platzierung der Monster steckt ein hoher Zufallsfaktor. Da die verbliebenen Menschen von Yharnam Jagd auf die Mutanten...
mehrGoogle Play Aktion: neuer Musik-Alben Sale für 2 Euro gestartet
Google hat eine neue Verkaufsaktion für Musik-Alben gestartet. Bei Google Play gibt es jetzt diverse Alben aller Genre reduziert für derzeit nur 1,99 Euro. Der Sale steht unter dem Motto Greatest Hits. Dabei sind dieses Mal Alben von 2Pac über Dire Straits und Nirvana bis hin zu Zucchero. Google bietet in diesem Sale viele echte Greatest Hits-Sammlungen der Künstler sowie einige „Evergreens“. Für Jeden, der Musik noch gern irgendwie „besitzt“ anstatt sie nur im Abo zu streamen, ist der neue Google Sale interessant: Bei gibt es derzeit über 100 Musik-Alben für nur 1,99 Euro pro Stück. Der Vorteil von Musik, die man bei Google kauft ist, dass die Songs über den Web-Browser auf jedem Gerät nutzbar und dazu DRM-frei sind. Google hat die nächste Verkaufsrunde eingeläutet und neue Alben für 1,99 Euro im Angebot. Google hat seit einiger Zeit die Strategie in ihrer Musik-Sparte überarbeitet. Neben iTunes, das von Apple einst als Marktführer für digitale Musik aufgebaut wurde, hat Google mit seinen Android-Kunden das größte mögliche Zielpublikum und nutzt das nun auch entsprechend. Das Misch-Angebot, das Google fährt, kommt mit Downloads einzelner Songs, ganzer Alben und Sammlungen plus dem Abo-Dienst für Musik-Streaming aus. Der Kunde bleibt flexibel und kann die Songs mit Google-eigenen Apps oder im Webbrowser nutzen. Warum das Engagement? Das Business ist lukrativ und nach Jahren der Stagnation wieder im Kommen. Die Umsätze wachsen, trotz des schier unüberblickbaren Angebots im Internet und den vielen illegalen Quellen. Google reagiert zwar langsam, aber geschickt auf die Veränderungen bei der Musik-Nutzung. Erst in dieser Woche wurde – vorerst nur für Kunden in den USA – das neue Musik-Video-Angebot von YouTube unter dem Namen Music Key gelauncht. Google bringt bei dem Tochterunternehmen die klassischen Musikvideo-Kunden mit den neuen Sehgewohnheiten bei YouTube mit seinen nicht-linearen Angebot zusammen. Um dem neuen Angebot einen guten Start zu ermöglichen, gewährt Google Kunden des Google Play Music Abos den neuen YouTube Music Key in einer bis zu 6-monatigen Testphase kostenlos zu nutzen. Siehe auch:YouTube Music Key – Google startet in den USA Musik-Dienst für $10 Wie der Kampf um die Musikliebhaber ausgeht, ist noch ganz offen. Erwartet werden starke Preiskämpfe, egal ob für Downloads oder Streaming-Angebote. Dahinter steht mehr ein Ringen um die Kunden, als um die Umsätze. Der Kunde kann davon erst einmal profitieren. Mehr dazu: Preiskampf Musik-Stream: nach Spotify senkt Apple Beats die Preise Google, Download, Musik, Google Play Google 2014-11-16T09:38:00+01:00Nadine Juliana Dressler Deutsche Promi News Deutsche Blog –...
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