EuGH könnte Rechte von Patentnutzern erweitern

Gepostet am Nov 22, 2014

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof schlägt in einem Gutachten strengere Regeln für Verkaufsverbote bei Verletzung standard-essenzieller Patenten vor. Der Patentinhaber müsse einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen anbieten.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Netzwerkausrüster Huawei seit längerem gegen ZTE wegen Verletzung eines standard-essenziellen Patents (SEP). Im März 2013 unterbrach das Gericht den Prozess und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung von fünf Fragen. Im Wesentlichen geht es darum, ob Huawei ein Verkaufsverbot gegen ZTE durchsetzen kann, obwohl es sich zur Lizenzierung seiner Patente unter FRAND-Bedingungen (fair, zumutbar und diskriminierungsfrei) verpflichtet hatte. Jetzt hat der Generalanwalt beim EuGH Melchior Wathelet sein Gutachten dazu vorgelegt. In der Regel folgt das Gericht solchen Stellungnahmen.

Wathelet vertritt die Auffassung, dass der Inhaber eines SEP einem möglichen Verletzer ein konkretes schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen unterbreiten müsse. Andernfalls sei der Versuch, ein Verkaufsverbot für angeblich verletzende Produkte zu erreichen, als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unzulässig. Gleichzeitig hat der vermutete Patentverletzer das Recht, vor Gericht die tatsächliche Verletzung und die Gültigkeit des Schutzrechts anzufechten. Sollte der EuGH dieser Meinung folgen, würde das die Rechte vieler Patentnutzer vor allem im Mobilfunkbereich stärken. Wathelet wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alleine für LTE rund 4.700 Patente als standard-essenziell registriert seien. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nennenswerter Teil davon nicht gültig oder nicht entscheidend für den Standard ist.

Im vorliegenden Fall geht es um das Europäische Patent EP2090050, das für den LTE-Standard essenziell sein soll. Gegenüber der Normungsorganisation ETSI hatte sich Huawei verpflichtet, es zu FRAND-Bedingungen zu lizenzieren.

In seinem Gutachten rief der Generalanwalt die Standardisierungsorganisationen auf, „Mindestbedingungen oder einen Rahmen […] für die Verhandlungen über die FRAND-Lizenzbedingungen“ zu normieren. Sonst würden Unterlassungsklagen als Verhandlungsinstrument oder Druckmittel verwendet. (ck)

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