Hof/Naila – Das Maß ist voll, eine Bewährung kommt nicht mehr infrage. So lautete das Fazit des Vorsitzenden Richters Hubert Pürner vom Jugendschöffengericht Hof nach einem Prozess gegen einen mehrfach einschlägig vorbestraften Heranwachsenden aus Naila. Dieser war angeklagt, gegen Amtsträger – im vorliegenden Fall Polizeibeamte – Widerstand geleistet zu haben. Genau diesen Sachverhalt räumte der Angeklagte – soweit für ihn erinnerlich – auch ein.
In der Nacht zum 16. Februar, einen Sonntag, wurde die Polizei zur Diskothek Rockwerk am Silberberg in Hof gerufen. Anlass war ein Streit von jungen Besuchern, die des Lokals verwiesen wurden. Der Angeklagte verließ freiwillig ebenfalls die Diskothek. Er hatte mit der Schlägerei eigentlich gar nichts zu tun, meinte jedoch, die Polizei sei seinetwegen erschienen. Denn er hatte aus Wut darüber, dass er nicht mehr reingelassen wurde, mit der Hand gegen die Eingangstür geschlagen und sich dabei verletzt. “ Ich wollte nur meine Jacke und Halskette aus der Disco holen“, lautete seine Einlassung vor Gericht.
Die blutende Hand wurde an Ort und Stelle von eintreffenden Sanitätern behandelt. Als die Beamten sich zurückzogen, um das Ganze zu beruhigen, steigerte sich jedoch die Erregung des jungen Nailaers zur Aggressivität gegen die Ordnungshüter. „Überhaupt nicht nachvollziehbar“, betonte der Ankläger. Allenfalls der Alkoholeinfluss, 1,36 Promille, könne für die nachfolgenden Ausraster als „Entschuldigung“ herhalten.
Die mehrfache Aufforderung, den Ort zu verlassen, ignorierte der Angeklagte. Erbost lief er auf ein Dienstfahrzeug zu und schlug mit Wucht gegen die Fensterscheibe der Beifahrertür. Den Polizeibeamten blieb schließlich nur noch die Gewahrsamnahme übrig. Da sich der Festgenommene mit aller Macht wehrte, wurde er festgenommen. Ähnlich verhielt er sich, als er in die Zelle gebracht wurde: Mit dem Fuß trat er nach hinten und traf einen Beamten am Schienbein. Dass zudem Beleidigungen fielen, nahmen die Polizisten, die derartiges gewohnt sind, allenfalls noch zur Kenntnis.
Widerstand und versuchte Körperverletzung wären bei einem Ersttäter mit einer Geld- oder Arbeitsauflage oder eventuell einer Geldstrafe geahndet worden. Doch der junge Nailaer stand unter Bewährung und hatte alle Bewährungsauflagen aus vorangegangenen Urteilen vom gleichen Jugendrichter missachtet.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte daher der Staatsanwalt. Richter Hubert Pürner verurteilte den jungen Mann schließlich zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Ernst Gerhard aus Naila, bemühte sich vergebens um eine erneute Bewährung für den Nailaer. Obwohl die Sozialprognose nicht günstig sei, sei sein Mandant jetzt mit sich im Reinen und bemühe sich um eine Entzugstherapie, die dringend nötig sei.
Diese könne – laut Jugendrichter – nach der Hälfte der Haftzeit beginnen. Bisher seien alle Versuche gescheitert, um den zur Tatzeit Heranwachsenden in geordnete Bahnen zu lenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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