Irreführung: 2000 Euro Schadenersatz nach Textnachricht mit Emojis

Gepostet am Mai 30, 2017

Emojis sind nicht nur lustige Bilder.

Emojis sind nicht nur lustige Bilder.

Wer Emojis in eine Nachricht einbaut, muss damit rechnen, dass Richter sie als Teil des Textes verstehen – zumindest in Israel. Dort urteilte ein Gericht zu Ungunsten einer Israelin und erklärte, dass die von ihr verwendeten Emojis eine bestimmte Intention ausdrücken. Ein Vermieter war gegen sie vor Gericht gezogen, weil sich die Dame nach der positiven Emoji-Nachricht nicht zurückgemeldet hatte.

Emojis und Emoticons sind aus Kurznachrichten und Social Media kaum noch wegzudenken. Da sollte es wenig verwunderlich sein, wenn auch Richter inzwischen der Ansicht sind, dass die Bilder und Icons Teil der Kommunikation und als solche zu betrachten sind. Im konkreten Fall bot der Israeli Yaniv Dahan sein Haus online zur Miete an und suchte nach Interessenten. Daraufhin meldete sich eine Dame per Textnachricht, die mit mehreren Emojis versehen war und darauf hindeutete, dass sie an der Wohnung interessiert und auf jeden Fall dort einziehen wolle.

Emojis seien ein Zeichen der Täuschung gewesen

Daraufhin nahm der Vermieter die Anzeige vom Netz, erkundigte sich nach notwendigen Angaben und deutete an, dass der Vertrag in der kommenden Woche unterzeichnet werden könnte. Zwei Ausreden später ließ die Interessentin nichts mehr von sich hören, was den Vermieter offenbar so ärgerte, dass er deshalb vor Gericht zog und 14.500 Schekel, rund 3600 Euro, Schadenersatz forderte, wie Room 404 berichtet.

Das zuständige Gericht entschied zugunsten von Yaniv Dahan und widmete dem Gebrauch und der Interpretation von Emojis im Urteil einen ganzen Absatz. Demnach bedeuten die verwendeten Icons keinesfalls, dass die Verhandlungen zu einem bindenden Ergebnis geführt hätten. Nichtsdestoweniger seien die eingebauten Symbole ein Zeichen dafür, dass die Beklagte in der Absicht zu täuschen gehandelt habe. Die mehrfache Verwendung von Smileys, auch in den nachfolgenden Nachrichten, habe signalisiert, dass alles in Ordnung ist, während die Beklagte eigentlich schon kein Interesse mehr an dem Haus hatte. Der Vermieter hatte sich jedoch auf die Zusage verlassen und konnte das Haus daher nicht rechtzeitig neu vermieten, weshalb das Gericht der Klage schlussendlich in Teilen zustimmte und einen Schadenersatz von 8000 Schekeln, umgerechnet etwa 2000 Euro, verordnete. /nf

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Bild-Quellen: Theus Falcão

News Redaktion am Dienstag, 23.05.2017 16:43 Uhr

Tags: internet gericht israel soziales netzwerk sms social media soziale netzwerke schadenersatz emoticons emoji

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