Datenschutzaktivist verklagt Facebook

Gepostet am Mrz 26, 2015

Max Schrems, Datenschutzaktivist aus Österreich verklagt Facebook: Wie weit reicht der Schutz personenbezogener Daten? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell der Europäische Gerichtshof.

Mit einer Klage gegen Facebook vor dem EuGH versucht ein Datenschutzaktivist, der Datensammelwut von US-Internetriesen Einhalt zu gebieten.

Bei dem Datenschutzaktivisten handelt es sich um Maximilian (Max) Schrems, Jurist und Gründer der Initiative ?Europe versus Facebook?. Der heute 27-jährige kämpft bereits seit mehreren Jahren für die Einhaltung europäischer Datenschutzrichtlinien und ist in den Medien bekanntgeworden, weil er 2011 von Facebook die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen verlangt hat.

?Der Mann, der Facebook nervt?

?Der Mann, der Facebook nervt?, wie die Süddeutsche Zeitung im April 2012 titelte, erhielt nach mehrmaliger und hartnäckiger Korrespondenz mit Facebook Irland – dem europäischen Firmensitz des Internetkonzerns – über 1.200 Seiten mit Informationen: über ihn und seine Aktivitäten in dem sozialen Netzwerk. Darin waren allerdings auch Informationen, die Schrems längst gelöscht hatte.

Nach einer erfolglosen Beschwerde beim irischen Datenschutzbeauftragten reichte Max Schrems (Vita auf Wikipedia) Klage beim obersten irischen Gerichtshof ein; dieser legte den Fall jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg vor.

Der Grund ist relativ einfach erklärt: Facebook speichert die Daten europäischer Nutzer auch auf ihren Servern in den USA – mit allen bekannten Risiken, die damit verbunden sind. Die Übermittlung solcher Daten ist zwar im Safe Harbor-Abkommen zwischen USA und Europa geregelt, (nicht nur) Schrems sieht hier allerdings die Gefahr, dass die übermittelten Daten „potenziell einem massenhaften und undifferenzierten Zugriff der US-Sicherheitsbehörden ausgesetzt“ seien, und dies ohne jegliche Aufsicht auf europäischem Boden. Die zahlreichen Enthüllungen von Edward Snowden geben diesem Verdacht ausreichend Gewicht.

Sicherer Hafen? Vertrauen verspielt!

Wie das Handelsblatt berichtet, sei es nun gut möglich, dass der EuGH den Fall zum Anlass nimmt, auf Grundlage der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF) erstmals Schutzpflichten für Europas Bürger einzufordern. Anfang diesen Jahres hatte bereits die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff, derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, eine Aussetzung von Safe Harbor gefordert, da die Verhandlungen über dringend notwendige Regularien zwischen EU und USA nicht vorankämen.

Privacy und Datenschutz blicken in eine ungewisse Zukunft

Man kann also gespannt sein, wie es in dem Streit um personenbezogene Daten vor dem Hintergrund europäischer Gesetze und Richtlinien und der nach wie vor ungehemmten Sammelwut US-amerikanischer IT-Konzerne und Sicherheitsbehörden weitergeht.

Rechtsexperte sieht eklatante Datenverstöße

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE. (Bild: WILDE BEUGER SOLMECKE)

Zum aktuellen Facebook-Verfahren äußert sich der aus den Medien bekannte Rechtsanwalt für IT- & Internetrecht Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke auf Nachfrage von CloudComputing-Insider, wie folgt:

Ergänzendes zum Thema

Special „Rechtssicheres Cloud Computing“

Special „Rechtssicheres Cloud Computing“

?Der Kampf von Max Schrems gegen Facebook ist zu befürworten. Vielleicht kann er mehr erreichen, als die Politik. Die Datenverstöße von Facebook sind eklatant. Es wird definitiv Zeit, dass hier eine Lösung gefunden wird, die im Einklang mit dem Deutschen Datenschutzgesetz steht. In letzter Zeit hat der EuGH recht verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen. Insofern stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht, dass der österreichische Aktivist hier tatsächlich etwas erreichen kann. Der Schlussantrag des Generalanwalts dürfte bald mehr Aufschluss über den Ausgang des Verfahrens geben. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter üblicherweise der Ansicht des Generalanwalts?.

Zur Person: Christian Solmecke (wbs-law.de)

Christian Solmecke ist seit 2010 Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. Solmecke ist spezialisiert auf folgende Tätigkeitsgebiete:

  • IT-Recht
  • Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Internetrecht (Spezialgebiet: Abmahnungen Filesharing)
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