Bundesnetzagentur: Anhörung zu Zwangsroutern

Gepostet am Sep 30, 2013

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will mit einer Anhörung die seit Jahresanfang laufende Diskussion um Zwangsrouter weiter vertiefen, erklärte die Behörde in einer knappen Mitteilung. Die Anhörung war im Rahmen eines Workshops Ende Juni mit den beteiligten Interessenverbänden, Betreibern und Herstellern vereinbart worden. Bis zum 6. November 2013 kann man dazu per E-Mail Stellungnahmen bei der Behörde einreichen.

In der Ankündigung spricht die Bundesnetzagentur davon, dass dabei vier Modelle für „mögliche Netzabschlusspunkte bei sogenannten All-IP-Zugängen“ samt „Handlungsoptionen“ zur Diskussion stehen. Details zu diesen Modellen beschreibt die Behörde im Amtsblatt 18:


Wo endet das Zugangsnetz? Mit einer Anhörung will die Bundesnetzagentur die Antwort darauf nicht nur den Provider überlassen. Vergrößern
Das erste Modell (A) entspricht dem bislang an xDSL-Zugängen praktizierten Modell, das den Splitter respektive die Wanddose als Abschlusspunkt definiert. Ein aktives Gerät ist dabei unnötig: Kunden schließen in der Regel eigene Geräte an den Netzzugang an.

Die drei anderen Modelle (B) verlegen den Netzabschlusspunkt in Richtung Internet-Nutzer: Modell B1 setzt den Netzabschlusspunkt auf die kundenseitige Ethernet-Dose eines „Modems“, das nur übertragungstechnische Anpassungen an das Übertragungsmedium übernimmt. Eine Auftrennung von logischen Diensten (TV, Telefon) erfolgt dabei nicht. Beim Modell B2 trennt das Netzabschlußgerät zusätzliche Dienste auf und stellt sie als separate Zugangsschnittstellen dem Kunden bereit: Als Beispiel nennt das Amtsblatt etwa Double-Play-Zugänge, die Telefondienste an einem analogen oder ISDN-Anschluss ausliefern. Das dritte B-Modell entspricht in etwa einem Zwangsrouter: Das Gerät übernimmt nicht nur die Einwahl und Diensteauftrennung, sondern agiert gleichzeitig als Internet-Gateway (Router), Firewall und als WLAN-Zugangspunkt für den Kunden.


Die vier zur Diskussion stehenden Modelle beziehen sich eigentlich nur auf zwei Szenarien, bei denen weiterhin ein „Leitungsabschlussgerät“ eine wichtige Rolle spielt. Vergrößern
Bild: Bundesnetzagentur
Der Einsatz aller vier Modelle sei „bei aktuell genutzten Netzzugangstechnologien und Netzwerkarchitekturen grundsätzlich möglich“, erklärt das Amtsblatt weiter. Demgegenüber schreibt die BNetzA in ihrer Pressemitteilung, dass die „Einführung digitaler Telekommunikationsnetze … auf der Teilnehmerseite der Anschlussleitung als Leitungsabschluss ein aktives Element erforderlich (Box)“ mache, was in etwa der Meinung vieler Internet-Anbieter entspricht. Andere Standpunkte, etwa die der Netzwerkhersteller und Verbraucher, benennt die Behörde in ihrem Schreiben nur am Rande. Sie seien schlicht „unterschiedlich“.

Eine erste Reaktion auf die BNetzA-Ankündigung kommt von der Free Software Foundation Europe und dem OpenWRT-Projekt: Die Aktivisten sprechen sich dafür aus, dass jegliche Zugangsdaten dem Kunden grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen. Nur damit bleibe dem Kunde die Wahl, welchem Hersteller und welcher Software er sein Vertrauen schenken kann. Auch ökologisch seien Zwangsrouter ein Rückschritt, denn bei jedem Anbieterwechsel werde das alte Gerät überflüssig und durch ein anderes ersetzt. Weitere Details und Hintergründe zum Thema beschreibt der c’t-Artikel Providers Freud. (rek)

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