Arsim A. donnerte mit seinem grauen Nissan in eine Tankstelle in Olten SO (Blick.ch berichtete). Doch um den Sachschaden macht er sich keine Sorgen. «Die Tankstelle hat sicher eine Versicherung. Und ich bin, glaub ich, auch gegen Grobfahrlässigkeit versichert. Mein Auto wird mir sicher bezahlt», sagt der 22-Jährige im Spital zu BLICK.
«Nur 20 km/h zu schnell»
Hat die Versicherung also das Nachsehen für den Leichtsinn des Rasers? Anna Ehrensperger, Mediensprecherin der AXA Winterthur relativiert: «Zwar ist Grobfahrlässigkeit versicherbar, bei angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann sich die Versicherung aber auf ihr Rückgriffs- und Kürzungsrecht berufen.»
A. gibt an, dass er höchstens 70 statt 50 km/h fuhr. Dies wäre laut Strassenverkehrsgesetz noch keine krasse Geschwindigkeitsmissachtung.
Damit wäre der 22-Jährige zwar noch kein Raser. Ein Wiederholungstäter ist er aber allemal.
«Ich musste vor zwei Jahren das Billett abgeben, weil etwas mit meinen Pneus nicht stimmte», gibt er zu. Seit dem 19. August war er wieder im Besitz seines Führerausweises. Knapp zwei Monate später knallte er in Olten in die Tankstelle.
Mindestens ein Jahr Knast
Bei Wiederholungstätern hat die Versicherung die Möglichkeit, die Deckung für die grobe Fahrlässigkeit aus dem Vertrag auszuschliessen. Ob dies bei A. passiert ist, ist unklar. Bei welcher Versicherungsgesellschaft der Unfallfahrer anklopft, ist nicht bekannt.
Klar ist: Sollte A. die Höchstgeschwindigkeit doch krass überschritten haben, zahlt nicht nur die Versicherung nicht, dann droht dem Raser auch mindestens ein Jahr Knast. (lha/mad)