Gepostet im Juli, 2017

Gebrauchtsoftware: Zweifel an der Wolke

Gepostet am Jul 6, 2017

Inhalt Seite 1 ? Zweifel an der Wolke Seite 2 ? Die Cloud ? nur eine Blase? Auf einer Seite lesen Was bei Kleidung, Möbeln und Fahrrädern gerade total hip ist, macht Harry Voortmann mit Software: Secondhand-Verkauf. Sein Unternehmen handelt mit gebrauchter Software. Die Idee dahinter: Kein Unternehmen käme auf die Idee, eine Maschine zu ersetzen, ohne die alte zu verkaufen. Alte Software hingegen wird oft ersetzt ? und vergessen. Voortmann hat darin eine Marktlücke erkannt. Seit 2005 handelt Voortmann mit Gebrauchtsoftware, 2008 gründete er das Unternehmen ReLicence AG. Sein Geschäft funktioniert wie jeder Gebrauchtwarenhandel ? nur eben mit virtuellen Gütern: ReLicence kauft die Nutzungsrechte für Software auf und verkauft sie weiter an andere Unternehmen, Behörden oder Verbände. Hauptsächlich geht es dabei um die Bürosoftware Microsoft Office. Das Programm, das in Unternehmen auf praktisch jedem Computer installiert ist, sei auch für Voortmann das „Brot-und-Butter-Geschäft“, sagt er. Heute hat er 22 Mitarbeiter, verkauft Secondhand-Software in die meisten Länder Europas und macht damit nach eigenen Angaben einen „einstelligen Millionenumsatz“. ReLicence sitzt in Inning am Ammersee, in oberbayerischer Idylle und nicht unbedingt in einer Gegend, die für Softwarefirmen bekannt ist. Das hält Voortmann aber nicht davon ab, gegen die Geschäftsmodelle der ganz Großen dieses Marktes zu wetten. Im Gegenteil: Der 63-jährige Ingenieur, der seit beinahe 40 Jahren in der IT-Branche aktiv ist, scheint Spaß an der Sache zu haben. Immer wieder gab es Rechtsstreitigkeiten um den Handel mit gebrauchter Software. Konzerne wie Adobe, Oracle oder Microsoft klagten gegen Händler und wollten den Weiterverkauf unterbinden. Sie hatten Angst vor Piraterie, wollten aber darüber hinaus auch ihre neue Software verkaufen. Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof waren nötig, um schließlich im Jahr 2012 ein für alle Mal klarzustellen, dass es überhaupt erlaubt ist, Software weiterzuverkaufen ? unter bestimmten Bedingungen. „Diese Bedingungen haben wir immer eingehalten, schon vor dem Urteil“, sagt Voortmann. Dazu gehört eine Löschbestätigung des ursprünglichen Nutzers, denn der darf keine Kopie der Software behalten. Außerdem der Lizenzvertrag, die Originalrechnung, Produktnutzungsrechte. „Wir geben unseren Kunden alle Belege, die sie brauchen, um nachweisen zu können, dass sie jetzt der Inhaber der Nutzungsrechte sind“, sagt er. Das ist zwar aufwendig ? aber so ist der Handel erlaubt. „Die Hersteller haben das Monopol auf ihr Produkt verloren“, sagt Voortmann. Eine gebrauchte Lizenz für Microsoft Office 2016 koste im Schnitt etwa 200 Euro ? neu würde es aktuell 279 Euro kosten. Das ältere Office 2013 komme gebraucht auf nur etwa 100 Euro. Dieser Artikel stammt aus der ZEIT Nr. 27/2017. Hier können Sie die gesamte Ausgabe lesen. Trotz der Preisunterschiede ist der Markt für Gebrauchtsoftware klein und umfasst in Deutschland nur etwa 70 bis 100 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die gesamte Softwarebranche macht dem Verband Bitkom zufolge hierzulande jährlich mehr als 20 Milliarden Euro Umsatz. Manche sagen, der Markt werde sogar noch kleiner oder werde gar ganz verschwinden. Harry Voortmann sagt, es gehe jetzt erst los. 2016 habe er vier- bis fünfmal so viele Großchargen verkauft wie im Jahr zuvor. So wird es weitergehen, glaubt Voortmann. Nicht nur, weil gebrauchte Software günstiger sei als neue oder weil es jetzt seit einigen Jahren Rechtssicherheit gebe. Sondern vor allem, weil Voortmann den von Amazon, IBM, Google und Co. ausgerufenen Paradigmenwechsel des Cloud-Computings für eine Luftnummer hält. Bei dieser Technologie wird Software zu einer Dienstleistung. Statt auf einem einzelnen Computer befinden sich Programme oder Daten in den Rechenzentren spezialisierter Anbieter, die Nutzer zahlen für die Zugangsmöglichkeit über das Internet. Google vermietet Speicherplatz in der Cloud, Amazon verpachtet Rechenleistung und Serverkapazität an Unternehmen, Programme wie Microsoft Office oder Adobe Photoshop sollen nicht mehr gekauft, sondern abonniert werden....

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DM-Bronze für Gewichtheber Benjamin Bürkle vom TV Feldrennach

Gepostet am Jul 5, 2017

Die TVF-Trainer Manfred Höll und Ramon Räuchle waren mit ihren Schützlingen Benjamin Bürkle, Jan Weißert und Lina Westermann aufgebrochen. Neben den klassischen Gewichtheberdisziplinen (Reißen und Stoßen) mussten sich die Nachwuchssportler in einer Technikwertung und in leichtathletischen Übungen messen. Im Jahrgang 2004 der Jungen startete Benjamin Bürkle mit zehn weiteren Sportlern in der Kategorie ?leicht?. Hierbei schaffte er es gerade im Gewichtheben eine Glanzserie von sechs gültigen Versuchen zu absolvieren und die Endgewichte und Bestleistungen von 37 kg im Reißen und 50 kg im Stoßen in die Wertung einzubringen. Auch in der Technikwertung und in den leichtathletischen Übungen verbuchte der Nachwuchsheber Bestwerte. Am Ende musste er sich mit 505 Punkten nur Martin Kohlisch vom Chemnitzer AC (551 Punkte) und Elias Fischer vom AC Atlas Plauen (507) knapp geschlagen geben. Vereinskollege Jan Weißert startete im Jahrgang 2004 der Jungen in der Kategorie ?schwer? und landete in einem starken Teilnehmerfeld auf dem achten Platz. Bei den Mädchen des Jahrgangs 2004 stellte Lina Westermann ihr Können unter Beweis. Letztlich wurde auch sie Achte. Anschrift Check it...

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Smarter Spion: D-Link Omna 180 Cam HD

Gepostet am Jul 5, 2017

Die D-Link Omna 180 Cam HD bindet sich nahtlos in Apples HomeKit ein. Heizkörperthermostate, Lichtschalter, Fenstersensoren, Temperaturfühler… Für Apples Smarthome-Standard ?HomeKit? gibt es mittlerweile zahlreiche Geräte. Die fügen sich nahtlos via HomeKit-Schnittstelle in Ihre Smarthome-Steuerung ein und lassen sich sogar über HomeKit miteinander koppeln, um Kettenreaktionen auszulösen, etwa ?Wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad sinkt, schaltet sich die Heizung automatisch ein?. D-Link Omna 180 Cam HD: Die mit dem HomeKit-Siegel Was bislang bei den HomeKit-fähigen Produkten fehlte, war eine smarte Webcam. Die gibt es nun seit Kurzem zu kaufen: D-Links Omna 180 Cam HD bekommen Sie unter anderen in den Apple Stores und in Apples Online-Shop zu kaufen ? zum Preis von 229 Euro. Ist die Kamera das Geld wert? COMPUTER BILD probierte es aus. Testfazit: Das müssen Sie wissen Licht und Schatten beim Praxis-Test der D-Link Omna 180 Cam HD: Auf der einen Seite überzeugt die Kamera mit sehr guter Verarbeitung, schickem Look, der einfache Inbetriebnahme und der wirklich sehr guten Bildqualtät. Andererseits verschenkt sie derzeit noch zu viel Potenzial ? gerade in puncto Überwachung mittels Zoomen und Video-Weiterverarbeitung ist noch Luft nach oben. Dazu kommt der Preis: Mit 229 Euro ist die D-Link Omna 180 Cam HD ganz schön teuer. Pro schicker Look einfache Inbetriebnahme gute HomeKit-Integration gute Bildqualität sinnvoller Nachtsichtmodus Kontra Zoomfunktion fehlt Videoaufzeichnung nur einschränkt sehr teuer Einschätzung der Redaktion befriedigend D-Link Omna 180 Cam HD: Cooler Look, einfache Installation Wer die Omna zum ersten Mal in Händen hält, dürfte angenehm überrascht sein: Zum einen sieht die Kamera wirklich schick und wertig aus. Das liegt unter anderem an dem Alu-Body, der die Technik umschließt. Zum anderen ist sie kompakt gebaut, sodass sie sich nicht zu pentrant etwa auf einer Anrichte oder im Bücherregal breitmacht. Auch an der Inbetriebnahme gibt es nix zu mäkeln: Dank HomeKit-Anbindung ist die Omna binnen weniger Minuten in Ihr Smarthome-System integriert. Hier hilft nicht nur die D-Link-App, sondern auch die Tatsache, dass ein Scannen der Kamera-ID ausreicht, um sie bei HomeKit anzumelden und betriebsbereit zu machen. Prima: Die Inbetriebnahme der D-Link Omna 180 Cam HD ist in wenigen Minuten erledigt ? HomeKit sei Dank. Überwachung aus der Ferne nur via Apple TV Die Omna von D-Link ist übrigens derzeit ausschließlich mit dem HomeKit-Standard von Apple kompatibel; andere Smarthome-Systeme unterstützt sie nicht. Deshalb ist ? neben einem iPhone oder einem iPad ? auch ein ständig betriebsbereites Apple TV erforderlich ? wenn man die Omna denn als Überwachungskamera einsetzen möchte. Denn die TV-Streamingbox dient als Bridge zwischen den HomeKit-Geräten in der Wohnung und dem iPhone, über das man aus der Ferne unter anderem auf das Live-Bild der Omna zugreift. Im Check: Smarte Komplettlösungen für das Haus 9 Komplettlösungen Smarte Hausvernetzung Omna 180 Cam HD: Überwachung mit Einschränkungen D-Link wirbt damit, dass die Omna eine Betrachtungswinkel von rund 180 Grad bietet. Im Test zeigte die Kamera auch tatsächlich einen sehr weiten Ausschnitt. Außerdem lässt sich ein Bewegungsfeld definieren: Passiert innerhalb dieses Bereiches etwas, schlägt die Omna Alarm, ansonsten bleibt sie ruhig. Auch ist es möglich, die Omna als Bewegungssensor einzurichten, um eine Aktion auszulösen; Beispiel: ?Wenn eine Person zur Tür herein kommt, schaltet sich das Licht an?. Auch das klappt im Test ohne Probleme. Das Full-HD-Bild der D-Link Omna 180 Cam HD ist bei Tages- und künstlichem Licht sehr gut. Kameraqualität sehr gut, aber wo ist der Zoom? Kommen wir nun zu einem Hauptkriterium bei einer Überwachungskamera: die Bildqualität. Hier lieferte die D-Link Omna 180 Cam HD ein überraschend gutes Bild in Full HD. Bei Tages- oder künstlichem Licht ließ sich der überwachte Raum sehr gut einsehen. Ebenfalls sehr gut im Praxis-Test war der...

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Biometrie: Lässt sich das iPhone künftig per Gesichtserkennung entsperren?

Gepostet am Jul 5, 2017

Der Fingerabdrucksensor im fast schon ikonischen Home-Button des iPhones hat möglicherweise bald ausgedient. Laut einem Medienbericht erwägt Apple statt Touch ID eine Gesichtserkennung zum Entsperren des Geräts. Die Funktion werde gerade getestet, schreibt der Finanzdienst Bloomberg. Mit einem neuen 3-D-Sensor solle es nur wenige Hundert Millisekunden dauern, den Nutzer zu erkennen und das Gerät zu entsperren, hieß es unter Berufung auf „Personen, die mit dem Produkt vertraut sind“. Auch die Verifikation bei Zahlungen mit Apple Pay und zum Starten geschützter Apps solle darüber möglich sein. Ein Apple-Sprecher wollte das auf Anfrage von Bloomberg nicht kommentieren. Der Bericht passt zu den Gerüchten über das Design des nächsten iPhones. Seit dem iPhone 5s von 2013 platziert Apple einen Fingerabdrucksensor im runden Home-Button am unteren Rand des Bildschirms. Doch der Branchentrend, die Bildschirme möglichst die ganze Oberfläche der Frontseite ausfüllen zu lassen, geht wohl auch an Apple nicht vorbei. Dann wäre kein Platz mehr für den gewohnten Knopf. Es gäbe zwei Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Zum einen könnte Apple den Herstellern von Android-Smartphones folgen und den Fingerabdruck-Sensor auf die Rückseite des Geräts verlagern, wo er immer noch recht bequem mit dem Zeigefinger erreichbar ist. Design vor Sicherheit? ? Für Apple wäre das eher untypisch Zum anderen könnte Apple versuchen, den Fingerabdruck-Sensor auf der Vorderseite zu belassen und zusammen mit einem virtuellen Home-Button direkt in das Display zu integrieren. Das wäre die technisch anspruchsvollere Variante, die aber von langjährigen Nutzern kein Umlernen erfordern würde. Seit Monaten schon gibt es widersprüchliche Berichte, ob Apple dies umsetzen kann oder die technologische Herausforderung aktuell zu groß ist. Mal kursierten angebliche Pläne und Bilder von Gehäuserohlingen mit einem runden Sensor auf der Rückseite, mal ohne ? was als Hinweis darauf interpretiert wurde, dass Apple die Probleme schließlich gemeistert hat. Zu den Gerüchten passt auch, dass Apple Anfang 2017 das Start-up Realface übernommen hat, das sich auf Gesichtserkennung spezialisiert hat. Doch zuletzt bremste ein bekannter Analyst die Euphorie: Der virtuelle Home-Button im Display werde keine Fingerabdruck-Erkennung haben, weil die Technik nicht gut genug funktioniere, schrieb Ming-Chi Kuo von KGI Securities. Stattdessen erwartet er, dass Touch ID durch Gesichtserkennung ersetzt wird. Samsungs Irisscanner ließ sich mit einem Trick überlisten Samsungs Galaxy S8, das wichtigste Konkurrenzprodukt des iPhones, lässt sich mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Irisscan entsperren. Doch Berliner Sicherheitsforscher demonstrierten ZEIT ONLINE, dass es reicht, ein Foto des Besitzers vor die Kamera zu halten ? sofern man mit einer Kontaktlinse auf dem Foto eine Tiefendimension erzeugt. Apple bräuchte zumindest einen besseren 3-D-Sensor oder bessere Software, um so etwas  zu verhindern. Es ist anzunehmen, dass dem Unternehmen das bewusst ist. Zwar hat es sein Touch-ID-System zu einem zentralen Element seines Sicherheitskonzepts gemacht. Damit können nicht nur iPhones, iPads und inzwischen auch einige Macbook-Pro-Modelle sehr schnell entsperrt, sondern auch Zahlungen über den Bezahldienst Apple Pay verifiziert werden. Allerdings weist Apple auch darauf hin, dass sich Fingerabdrucksensoren austricksen lassen. Auch das hatten die Berliner Forscher als Erste geschafft. Wer ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat, soll externen Sicherheitsexperten und auch Apple selbst zufolge lieber mit langen Passwörtern arbeiten, auch wenn das Entsperren dadurch wesentlich mühsamer wird. Der Bloomberg-Bericht stammt von Mark Gurman, einem Reporter, der schon als Teenager beim Blog 9to5Mac aufsehenerregend genau vorab über diverse iPhone-Modelle und andere Apple-Neuheiten berichten konnte. Gurmans Artikel sollen den notorisch geheimniskrämerischen Konzern zu noch schärferen Maßnahmen gegen Leaks getrieben haben.  mehr… Hier gehts...

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Istanbul ? Shoppingfest lädt im Juli ein

Gepostet am Jul 4, 2017

Bummeln, shoppen und dabei auch noch sparen, das kann man in Istanbul vom 1. bis zum 16. Juli. Dann ist die Weltstadt auf zwei Kontinenten zum siebten Mal Gastgeber des ?Istanbul Shoppingfestes?. Rund 120 Einkaufszentren in Istanbul laden zum Flanieren zwischen Istiklal Caddesi, Ba?dat Caddesi und Ni?anta?? ein. Die Kunden erwarten besondere Angebote, beispielsweise entfällt die Umsatzsteuer für Touristen und es gibt bis zu 70 Prozent Rabatt auf über 300 Luxuslabels. Buntes Programm & Sightseeing Jeden Sommer findet das Istanbul Shopping Fest in der türkischen Metropole statt. Hier versammeln sich Shoppingfans aus aller Welt. Denn in Istanbul trifft man auch in Sachen Shopping auf einen faszinierenden Mix von Tradition und Moderne. Man kann die edlen Boutiquen der Stadt aufsuchen oder in den mit hypermodernen Shoppingcentern von Laden zu Laden flanieren. Der traditionelle Große Bazar lockt vor allem mit handgefertigten Stücken lokaler Verkäufer, die sich bestens als Souvenirs eignen.Während des Shoppingfestes gibt es außerdem die Möglichkeit zum Late Night Shopping. Fashion Shows und Designer Workshops runden das Angebot ab.Wer nach so viel Konsum auf Kultur setzt, der kann  die ?Stadt auf den sieben Hügeln? und ihre vielen Sehenswürdigkeiten erkunden. Istanbul bietet Kulturerbestätten, Moscheen, Kirchen, Synagogen, historische Basare, sowie kulinarische Spezialitäten. Highlights sind die vielen historische Bauten wie etwa die ehemalige byzantinische Kirche Hagia Sophia, den aus antiken Legenden bekannten Leanderturm sowie den Topkap? Palast, der einst Wohn- und Regierungssitz der Sultane war. noch mehr Computer Nachrichten noch mehr Gadgets im...

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Störerhaftung: Bundestag bessert WLAN-Gesetz nach

Gepostet am Jul 4, 2017

Es war die zweite wichtige netzpolitische Entscheidung am letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode: Der Bundestag hat nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auch ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Betrieb offener WLAN-Netze in Deutschland gefördert werden soll. Kern des Gesetzes: Wer anderen einen Internetzugang anbietet, soll nicht mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer darin gegen das Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme oder Musik herunterladen. Die Anbieter von WLAN-Hotspots sollen diese auch nicht mehr verschlüsseln müssen. Café- oder Hotelbesitzer wie auch Geschäfte und Privatpersonen sollen Hotspots also gefahrlos zur Verfügung stellen können, ohne die Angst vor Abmahnungen. Union und SPD besserten damit ein Gesetz nach, das erst im Juni vergangenen Jahres verabschiedet worden war. Bisher konnten Anbieter von Internetzugängen unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer über das Netzwerk zum Beispiel nicht lizenzierte Inhalte ins Internet stellen. WLAN-Anbieter konnten bislang verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten zu tragen, etwa die Abmahnkosten. Passwortschutz ist freiwillig Die Neuregelung sieht vor, dass die WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde dazu verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes bei Rechtsverstößen durch Dritte einzustellen. Auf freiwilliger Basis dürfen die Anbieter aber eigene Sicherheitsmaßnahmen wie etwa ein Passwort nutzen. Rechteinhaber etwa von Musiklizenzen können allerdings von einem Hotspot-Anbieter verlangen, bestimmte Websites für sein Netzwerk zu sperren, damit sich beispielsweise das illegale Herunterladen nicht wiederholt. Eine richterliche Anordnung müssen sie dazu nicht vorlegen. Der Abgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen beklagte, mit diesen Netzsperren bleibe eine Rechtsunsicherheit bestehen. Die Koalition lasse hier „den Bäcker an der Ecke und den Freifunker“ im Regen stehen. dadurch...

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Huchenfelder Triathlet auf Platz fünf

Gepostet am Jul 4, 2017

?Es war ein guter Wettkampf?, so Diebold. Eine bessere Platzierung verpasste er, da er beim Radfahren alleine unterwegs war. ?Ich habe nach dem Schwimmen keine Gruppe erwischt und war bis Kilometer 32 auf mich alleine gestellt.? Bei Liga-Wettkämpfen ist das Fahren im Windschatten erlaubt. Seine Teamkameraden überzeugen ebenfalls. Marco Cammalleri belegte in 2:10:23 Stunden Platz 16; Benjamin Dürr (2:10:32) wurde 17., Lars Rucktäschel (2:11:00) 20 und Richard Rosendahl (2:14:43) 38. In der Teamwertung wurde Huchenfeld Dritter hinter dem TV Dettingen und dem Heilbronner Team NSU, das auch die Zweitligatabelle anführt. Huchenfeld ist Sechster. dom URL guck...

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Aufregung über angebliche Sicherheitslücke in systemd

Gepostet am Jul 3, 2017

(Bild: Shmuel Csaba Otto Traian, CC BY-SA 3.0 ) Ein vergleichsweise harmloses Sicherheitsproblem eskaliert: Die Verwendung von Benutzernamen mit führenden Ziffern könnte zu einer unerwünschten Rechte-Ausweitung führen – und die Entwickler werden das nicht ändern. Der Dienste-Manager systemd erlaubt es, Services statt mit Root-Rechten mit den reduzierten Rechten eines Anwenders zu starten. Kommt dabei jedoch ein Benutzername wie ‚0day‘ zum Einsatz, der mit einer Ziffer anfängt, wird der fragliche Dienst statt mit eingeschränkten Rechten mit denen des Systemverwalters gestartet. Für diesen Sachverhalt eröffnete letzte Woche ein User mit dem Handle mapleray einen Bug-Report, der jetzt heftig diskutiert wird. Die systemd-Entwickler ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass sich ihr Meta-Dienst korrekt verhält und es somit auch keinen Fix geben wird ? den Bug-Report bei systemd haben sie mit „not-a-bug“ geschlossen. Demnach müssen Linux-Benutzernamen mit einem Buchstaben beginnen. Findet systemd einen User-Eintrag vor, der wie ‚0day‘ mit einer Ziffer beginnt, wird dieser ignoriert und der Dienst mit den standardmäßig vorgesehenen Root-Rechten gestartet. Daraus entspann sich eine hitzige Diskussion, ob diese Benutzernamen tatsächlich verboten sind und ob es nicht andere, sinnvollere Möglichkeiten gäbe, mit ihnen umzugehen. Offenbar wurde diese Diskussion von dem immer noch vorhandene Unmut befeuert über die Einführung von systemd bei allen großen Linux-Distributionen einschließlich Debian. Risikoanalyse Die Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht zu ändern, erscheint auf den ersten Blick gefährlich. Bei genauerer Betrachtung relativiert sich die Gefahreneinstufung jedoch. Denn ein eingeschränkter Nutzer kann weder einen passenden Nutzer-Account einrichten, noch eine systemd-Service-Datei mit dessen Namen anlegen. Beides erfordert bereits Admin-Rechte. Es ist somit auf herkömmlichen Linux-Systemen sehr unwahrscheinlich, dass ein Angreifer diesen Sachverhalt gezielt ausnutzen kann, um seine Rechte zu erhöhen. Das einzige Szenario, in dem das überhaupt zu Problemen führt, ist jenes, dass ein Admin selbst einen solchen Nutzer angelegt hat, um einen Dienst mit eingeschränkten Rechten zu starten. Der läuft dann nämlich mit Root-Rechten. Gelingt es einem Angreifer, diesen Dienst zu kompromittieren, hat er diese Rechte ebenfalls. Admins sollten also vorsichtshalber einen Blick auf ihre Benutzerdatenbank werfen und nach Namen suchen, die mit Ziffern beginnen. Gut getrollt By the way: Ein offenbar zum Scherzen aufgelegter OpenBSD-Fan hat einen Patch vorgeschlagen, der das umstrittene systemd-Verhalten für das OpenBSD-Tool doas einführt. doas ist sozusagen eine OpnBSD-Version des Linux-Tools sudo, mit dem man Programme unter einer anderen User-ID starten kann. (ju) www Meinst du...

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