Er hat zwei Töchter missbraucht: Sex-Täter wird ausgeschafft!

Gepostet am Apr 28, 2015

Ein Asylbewerber aus dem Iran, der seine beiden Töchter missbraucht hat und deswegen verurteilt wurde, kann in sein Heimatland ausgeschafft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Gemäss den St. Galler Richtern gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass dem Verurteilten in seinem Herkunftsstaat unmenschliche oder grausame Behandlung droht.

Allein die Tatsache, dass im Iran ernsthafte Menschenrechtsverletzungen stattfinden, reicht nicht aus, um eine drohende Gefahr für den Iraner anzunehmen, aufgrund welcher eine Ausweisung unzulässig wäre.

In einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht machte der Mann geltend, dass ihm in seinem Herkunftsstaat die Todesstrafe drohe, wenn seine Töchter dort eine Strafanzeige wegen der begangenen Delikte einreichen.

Das Bundesverwaltungsgericht erachtet es jedoch als nicht erwiesen, dass die beiden Opfer Anzeige im Iran erstattet haben.

Es geht auch nicht davon aus, dass sie dies in Zukunft tun werden. Sie hatten nämlich zusammen mit der Mutter und weiteren Geschwistern ein Schreiben mit der Bitte eingereicht, dass der Vater nicht ausgewiesen werden soll. (SDA)

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