Visual Studio 2013: Finales Update 1 veröffentlicht
Microsoft hat nun die finale Version des ersten Updates für seine Entwicklungsumgebung Visual Studio 2013 freigegeben. Dieses bringt allerdings keine funktionalen Änderungen mit sich, angesprochen werden vor allem einige Post-Launch-Bugs. Etwas mehr als einen Monat nach der Veröffentlichung der als „Release Candidate“ bezeichneten Version von Update 1 für Visual Studio 2013 hat das Redmonder Unternehmen nun die finale Version davon veröffentlicht. Wie S. Somasegar, Corporate Vice President der Developer Division von Microsoft, in einem Blogbeitrag schreibt (via Neowin), handelt es sich hierbei um ein „zielgerichtetes Update“, das auf Basis von Kunden-Feedback einige spezielle Bereiche von Visual Studio anspreche. Anders gesagt: Neue Funktionen gibt es im Update 1 nicht, stattdessen werden bereits zur Verfügung stehende Features aufgebohrt bzw. verbessert. S. Somasegar nennt als Beispiel das Ausführen von Visual Studio in Umgebungen ohne IE10+: Hier habe man zahlreiche Rückmeldungen von Nutzern erhalten, diese werden in Update 1 entsprechend angesprochen. Die komplette Übersicht der Änderungen ist auf einer eigenen Seite im Microsoft-Support zu finden. Das Update kann ab sofort manuell über das Download Center bezogen werden, alternativ dazu soll es „in den kommenden Wochen“ per automatischer Aktualisierung eine entsprechende Installationsaufforderung (bzw. Benachrichtigung) geben. Wer sich funktionale Änderungen wünscht, der muss auf das zweite Update für Visual Studio 2013 warten. Microsoft arbeitet bereits daran, die Veröffentlichung ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen. Update 2 wird nicht nur Visual Studio betreffen, im Zuge der Aktualisierung wird es dann auch das erste für Team Foundation Server 2013 geben. Siehe auch: Microsoft – Visual Studio 2013 als Download verfügbar alle...
MehrPath: Erste Beta für Windows Phone erschienen
Das Social Network Path hat eine Beta-Version für Windows Phone 8 veröffentlicht. Im Windows Store steht ab sofort eine erste Version mit Live Tiles und vielen Funktionen des Netzwerkes bereit. „Der heutige Tag markiert einen aufregenden Moment für die Windows Phone-Gemeinschaft mit dem frühen Einblick in die erste öffentliche Beta-App,“ führte Bryan Biniak im Blog von von Path aus. Path für Windows Phone kann sich allerdings noch nicht mit den anderen Smartphones-Apps messen: Die App ist noch sehr fehlerhaft, läuft laut vielen Nutzern sehr instabil auf den Geräten und bietet noch nicht den gesamten Umfang aller Funktionen. Path bietet den Anschluss an maximal 150 Kontakte. Ziel ist es, seine Bilder mit „engen“ Freunden zu teilen und nicht mit der ganzen Welt. Jedoch bietet das Netzwerk die Möglichkeit, die Bilder auch zeitgleich anderen Diensten zur Verfügung zu stellen. Es gibt unter anderem direkte Anbindung an Facebook, Twitter, Foursquare und Tumblr. Path läuft ab Windows Phone 8, die App ist kostenlos. Die Beta-Version kann über den Store installiert werden, der Download ist 12 MB groß. Der Dienst selbst kann ebenfalls mit einem kostenlosen Account genutzt werden. Es gibt dazu Path Premium mit vollem Zugriff auf Fotofilter, Sticker und einem werbefreien Netzwerk. Der Premium-Dienst kostet pro Jahr 13,99 Euro. Kunden der Telekom erhalten aktuell Path Premium für zwölf Monate kostenlos. Path gibt es bereits seit über drei Jahren. Das der Dienst nun endlich auch für Windows Phone zur Verfügung steht, wurde bereits als große Content-Initiative für den Store bei der Präsentation des Nokia Lumia 1020 im Sommer vergangenen Jahres bekannt gegeben – schade, dass es noch so lang gedauert hat und die App dennoch so unfertig ist. Windows Phone 8 ist laut Path die Plattform, die am häufigsten nachgefragt wurde. Gestartet war Path zuerst auf dem iPhone. Path Apps gibt es außerdem für iPhone, iPad, Android, Google Glass, Galaxy Gear und Kindle Fire. diesen Link diesen...
MehrAmazon: E-Commerce Chef nimmt überraschend seinen Hut
SEATTLE (IT-Times) – Der Chef des Bereichs E-Commerce ist ein wichtiger Posten für den Online-Handel. Wie am Freitag bekannt wurde, verlässt H. Brian Valentine, der diese Stelle bisher bei Amazon.com hatte, nach sieben Jahren das Unternehmen. Mit nur 54 Jahren geht der bisherige Chef des Bereichs E-Commerce beim Online-Händler Amazon, wie das Nachrichtenportal Wall Street Journal mitteilte. Weitere Informationen stellten Sprecher des Konzerns nicht zur Verfügung. Valentine kam 2006 zu Amazon, nachdem er zuvor bei Microsoft unter anderem als Senior Vice President für die Sparten Windows und Windows Core Operating Systems tätig war. Andere Führungskräfte im Unternehmen würden zunächst ab Februar 2014 Valentines Position besetzen. Hier noch ein Link Mehr...
MehrKim Dotcoms neuer Musikdienst startet als Preview
Kim Dotcoms ehemals als Megabox bekannter Streaming-Dienst Baboom kann ab heute in einer stark begrenzten Version ausprobiert werden. Einen Eindruck der Optik bekommt man, zu hören gibt es aber lediglich Dotcom-eigene Musik. Kurz nach seinem 40. Geburtstag hat Kim Schmitz alias Kim Dotcom die Preview seines neuen Streaming-Dienstes Baboom gestartet. Wird die Seite besucht, dann wird der Nutzer gefragt, ob er es nicht erwarten könne, zu erfahren, um was es beim neuen Angebot gehe. Wer die Frage mit Ja beantwortet, der kann das erste auf Baboom veröffentlichte Album und die dazugehörige Künstler-Seite erleben. Beim Künstler des Albums handelt es sich natürlich um den Chef selbst, Kim Dotcom hat schon in Vergangenheit die eine oder andere musikalische Ambition gezeigt. Das Werk heißt „Good Times“ und kann in voller Länge auf Baboom angehört werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist nicht zufällig gewählt worden, gestern vor zwei Jahren gab es die spektakuläre Polizeiaktion gegen Dotcom und dessen Filehoster Megaupload. „Good Times“, das zeitgleich auch auf iTunes und Google Play erschienen ist, kann auf Baboom allerdings kostenlos heruntergeladen werden. In einem kurzen Video erklärt Dotcom die Hintergründe dazu: Demnach könne sein erstes Album gratis bezogen werden, wem es gefällt, der kann dafür auf Wunsch auch bezahlen. Der gebürtige Deutsche will das zum Grundpfeiler seines Musikdienstes machen: „Meine Idee ist es, dass Künstler ihre Musik kostenlos anbieten sollten und die Fans dafür nur dann bezahlen, wenn ihnen die Musik auch gefällt.“ Derzeit ist Dotcom der einzige, der auf Baboom seine Musik anbietet. Ob er viele (etablierte) Künstler dorthin lotsen kann ist aber fraglich, da Dotcom unter den Entscheidungsträgern der Musikindustrie kaum Freunde haben dürfte. Immerhin hat Dotcom noch ein wenig Zeit, um dafür zu werben: Baboom soll den regulären Betrieb laut Pressemitteilung gegen Ende 2014 starten. Ratschlag bitte...
MehrFür Makerbot & Co: Photoshop bekommt 3D-Support
Photoshop springt mit einer Aktualisierung für Photoshop CC mit auf den fahrenden Zug in Richtung 3D-Printing auf. Creative Cloud unterstützt ab sofort 3D-Drucker wie Makerbot und Dienste wie Shapeways. Die Aktualisierung steht für alle Nutzer seit kurzem bereit und bringt eine lange Liste an Änderungen. Interessant ist aber vor allem Adobes Vorstoß in die 3D-Druck-Gefilde. Adobe sieht einen „explodierenden Markt“ wie es heißt und möchte mitmischen. In Photoshop lässt sich damit nun ein Modell importieren, eine Druck-Vorschau interpretieren und und die Druckvorlage in Auftrag geben. Vorlagen lassen sich erstellen, verfeinern, überarbeiten und für den Druck vorbereiten. Support bietet Adobe für die verbreitetsten Druckermodelle und erwähnt dabei in der Ankündigung speziell Makerbot. Dazu wird eine Anbindung an Dienste wie Sketchfab und Shapeways geboten, die verschiedene Zusatzangebote für die Vermarktung und Weiterentwicklung von 3D-Modellen bieten. Winston Hendrickson, Chef der Abteilung Creative Media Solutions bei Adobe: „Vor heute gab es eine Lücke zwischen den von 3D-Modellierungs-Tools produzierten Inhalten und den 3D-Druckern, um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern. Nun steht die Printfunktion in Photoshop CC bereit, um Kreativen ihre 3D-Konstruktionen in die physische Welt zu übermitteln.“ Weitere Neuheiten sind Perspective Warp, Linked Smart Objects und Hidden Gems. Das Update beinhaltet zusätzlich einige Neuerungen für Adobe Illustrator und InDesign. Die Aktualisierung für die Creative Cloud ist kostenlos. Ein 3D-Drucker-Support war eigentlich längst überfällig für das mächtige Tool. Schließlich sind die Drucker immer günstiger und stehen damit einfacher und für ein breiteres Publikum bereit. Microsoft denkt sehr ähnlich über das Thema 3D-Druck. Mit Windows 8.1 hat Redmond auch eine kostenlose 3D Builder-App bereit gestellt. >>>anderer...
MehrVerdächtiger im Fall Peggy gesteht Missbrauch
Lichtenberg/Bayreuth – Das teilte die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Donnerstag mit. Vor Gericht verantworten muss sich der Mann aus Sachsen-Anhalt in Hof, einen Termin gibt es noch nicht. Der Verdächtige sitzt derzeit wegen des sexuellen Missbrauchs seiner dreijährigen Tochter in Haft. Die Lichtenberger Tat soll er Ostern 2001 als 17-Jähriger begangen haben – und nur wenige Wochen später, Anfang Mai 2001, verschwand die ebenfalls neun Jahre alte Schülerin Peggy spurlos. Ein Alibi, das der Mann damals angab, hat sich inzwischen als falsch erwiesen. Der Verdächtige galt als enger Freund von Peggys Familie. Einen neuen Sachstand im Fall Peggy gibt es nicht. ganzen Artikel jetzt lesen...
MehrFrankreich: Demonstration in Paris gegen Abtreibungen
Paris ? Tausende Abtreibungsgegner sind in Paris auf die Strasse gegangen. Sie protestierten gegen einen Gesetzentwurf, der unter anderem bessere Information für Schwangere über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs vorsieht, und über den das Parlament ab Montag debattiert. Die Veranstalter sprachen von 40’000 Demonstranten, die Polizei von 16’000. Viele Demonstranten riefen «Ja zum Leben!» oder «Viva España!». Damit spielten sie auf den Beschluss der rechtskonservativen spanischen Regierung an, das erst 2010 eingeführte Recht auf Abtreibung erheblich einzuschränken. Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter erlaubt sein. Papst Franziskus hatte die französischen Abtreibungsgegner am Samstag dazu ermutigt, in ihrem Engagement nicht nachzulassen. An einer Gegendemonstration beteiligten sich am Samstag in Paris lediglich bis zu 300 Demonstranten. Sie warnten vor einer Entwicklung wie in Spanien und sprachen sich für das Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung aus. Abtreibung ist in Frankreich seit 1975 legal. (SDA) noch mehr Gadgets im Internet noch ein Blog mit PC...
MehrGoogle Doodle erinnert an Dian Fossey: Ihr Tod bleibt ungeklärt
Geburtstag der Mutter der Berggorillas Google Doodle erinnert an Dian Fossey 17.01.2014, 07:23 Uhr | t-online.de Google Doodle zum Geburtstag der Zoologin Dian Fossey. (Quelle: Google) Dian Fossey wäre am Donnerstag 82 Jahre alt geworden. Die Zoologin und Verhaltensforscherin erhält daher ein eigenes Google Doodle. Das für den Anlass angepasste Logo der Suchmaschine zeigt sie bei ihrer Arbeit mit Berggorillas, für deren Erforschung sie weltberühmt wurde. Das Google Doodle ist in dezenten Farben gehalten und zeigt die Forscherin mit Berggorillas. Wer auf die Grafik des Google Doodle klickt, landet direkt auf der Suche nach „Dian Fossey“. Dian Fossey ist Forscherin mit Leib und Seele Dian Fossey wurde am 16. Januar in San Francisco geboren. Bevor die Amerikanerin als Zoologin und Verhaltensforscherin durch zahlreiche Dokumentationen mit ihrer intensiven Arbeit mit Berggorillas weltberühmt wurde, arbeitete sie als Ergotherapeutin. Doch als sie 1963 eine Reise nach Ostafrika antrat, veränderte ein Besuch in der Olduvai-Schlucht und damit ihre erste Begegnung mit Berggorillas ihr Leben. Fossey konnte 1966 den Paläontologe Louis Leakey davon überzeugten, sie mit einer Langzeitstudie über Berggorillas zu betreuen. Bis heute gibt es nur sehr wenige Menschen, die so ein enges Verhältnis zu den Affen aufbauen konnten. Dies faszinierte sogar die Filmwelt und 1988 wurde ihr Leben mit „Gorillas im Nebel“ und Sigourney Weaver in der Hauptrolle verfilmt. Auch wurde der Asteroid 23032 nach ihr „Fossey“ benannt. Rätselhafte Ermordung noch immer ungeklärt Dian Fossey setzte sich ihr Leben lang für den Erhalt und Schutz dieser gefährdeten Art ein. Doch damit machte sie sich nicht nur Freunde, da ihre Forderung nach Nationalparks und die Bekämpfung der Wilderrei wird mit ihrem unnatürlichen Tod in Verbindung gebracht wird. Die Forscherin wurde am 27. Dezember 1985 im Fariskoe Forschungszentrum in Ruanda mit eingeschlagenem Schädel tot aufgefunden. Der Mord konnte bis heute nicht eindeutig geklärt werden. Google Doodle – die besten Motive 2013 So entstand die Idee zum Google Doodle Das Google Doodle soll an besondere Ereignisse, (National-)Feiertage erinnern, oder bekannte Persönlichkeiten der Weltgeschichte an deren Geburts- oder Todestagen ehren. Das erste Doodle entstand schon vor der offiziellen Gründung des Unternehmens: Die Gründer Larry Page und Sergej Brin spielten 1998 am Firmenlogo herum, um ihre Anwesenheit beim Burning Man Festival in der Wüste Nevadas darzustellen und somit den Google-Usern ihre Abwesenheit in der Firma zu signalisieren. Zwei Jahre später baten die Gründer ihren Webmaster Dennis Hwang, damals ein Praktikant, ein Doodle zum Tag des Sturms auf die Bastille zu entwerfen. Das wurde von den Usern so gut aufgenommen, dass Dennis Hwang zum „Chief-Doodler“ ernannt wurde. Seitdem erscheinen national und international zahlreiche Doodles, die von einem eigens dafür verantwortlichen talentierten Team von Grafikdesignern und Illustratoren erstellt werden. Mitglieder dieses Teams werden firmenintern „The Doodlers“ genannt. Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von t-online.de Digital. 17.01.2014, 07:23 Uhr | t-online.de mehr zum Thema weniger Artikel weniger Artikel mehr.. zum...
MehrCOS: China kündigt mobiles & PC-Betriebsystem an
Die chinesische Regierung hat zusammen mit der Firma Shanghai Liantong und dem Institut für Software an der Chinesischen Akademie der Wissenschaften (ICSAS) mit dem sogenannten China Operating System (COS) ein eigenes Betriebssystem für diverse Plattformen vorgestellt, mit dem man die Abhängigkeit von westlichen Produkten reduzieren will. Das China Operating System soll nach dem Willen der Partner hinter dem Projekt sowohl auf Smartphones und Tablets, als auch auf PCs und Set-Top-Boxen zum Einsatz kommen, berichtet Engadget. Als Basis dient hier nach offiziellen Angaben Linux-Code, der natürlich unter freien Lizenzen steht. Darüber hinaus setzt man allerdings auf eine „vollkommen eigenständige Entwicklung“, um auf diesem Weg ein Gegengewicht zum „Monopol“ von Microsoft, Google und Apple im Bereich der Betriebssysteme für PCs, Smartphones und Tablets zu schaffen, heißt es. Das Ziel des Vorhabens ist auch, eine bessere Anpassung an den chinesischen Markt bei der Eingabe, neuen Cloud-Diensten und der Monetarisierung des Projekts zu erreichen. Außerdem soll das COS eine sichere und für chinesische Entwickler offene Alternative zum vom ICSAS als geschlossenes Ökosystem kritisierten Apple iOS, der fragmentierten Android-Welt und dem angeblich unsicheren Windows darstellen. Laut der Website der staatlichen Zeitung People’s Daily laufen auf COS sowohl HTML5- als auch native Anwendungen. Außerdem gibt es eine Java-Laufzeitumgebung. Des Weiteren gibt es Unterstützung für Multi-Windowing, Multitasking, Cloud-Anbindungen, Desktop-Widgets, ein eigenes Update-System, Remote-Desktop-Support und einen eigenen App Store. Weiterhin ist davon die Rede, dass das neue Betriebssystem im Schnitt 30 Prozent schneller startet als andere Mainstream-Betriebssysteme und nur halb so viel Speicher benötigt. In einem Promotion-Video der Macher des China Operating System sind diverse Geräte zu sehen, die angeblich mit COS laufen. Optisch erinnert deren Interface auf den ersten Blick jedoch stark an Android, denn unter anderem sind ein HTC One und ein HTC Butterfly S zu sehen, auf denen scheinbar die HTC Sense 5.x Oberfläche im Einsatz ist, die normalerweise auf Android läuft. Siehe auch: HTC hat bald eigenes Smartphone-Betriebssystem Es gibt daher Vermutungen, dass HTC einer der wichtigsten Partner hinter COS ist, nachdem es im August 2013 Berichte gab, laut denen die Taiwaner an einem „Betriebssystem für China“ arbeiten würden. HTC hat derzeit mit massiven Umsatzrückgängen zu kämpfen, weil das Unternehmen Schwierigkeiten hat, gegen die Übermacht von Samsung und Apple im Smartphone-Bereich zu bestehen. Um wieder auf einen grünen Zweig zu kommen, setzt man unter anderem auf ein stärkeres Engagement in China. *klick*...
MehrRedtube-Abmahnungen: Hintermänner verschwunden – Website ist offline
Porno-Abmahnungen Hintermänner im Redtube-Fall machen sich aus dem Staub 17.01.2014, 06:38 Uhr | t-online.de Die Verantwortlichen von The Archive AG räumen ihre Posten ? vielleicht, um einer Anklage zu entgehen? (Quelle: Screenshot/Rüdiger Wölk/imago) Den Hintermännern der Redtube-Abmahnwelle wird der öffentliche Druck offenbar zu groß. Wie bekannt wurde, hat der bisherige Chef von The Archive AG seinen Posten Mitte Dezember geräumt. Zudem zog die Firma, in deren Namen die Kanzlei U+C abmahnt, um und ist seitdem nicht mehr erreichbar. Der Fall Redtube entwickelt sich immer mehr zu einem undurchsichtigen Krimi: Bereits Mitte Dezember nahm der bisherige Direktor Philipp Wiik seinen Hut, wie dem Handelsregister des Kantons Zürich zu entnehmen ist. Doch Ersatz war schnell gefunden. The Archive AG ließ einen Staatsangehörigen des westafrikanischen Staates Benin namens Nounagnon Sedjro Crespin Djengue als neuen Direktor einsetzen. Gleichzeitig verlegten die Verantwortlichen die Adresse der Firma aus dem Schweizerischen Bassersdorf nach Weisslingen, das ebenfalls in der Schweiz liegt. Abseits der neuen Adresse gibt es allerdings keine Kontaktmöglichkeiten mit den Geschäftsleuten von The Archive AG mehr. Die Internetseite der Firma ist offline, neue Telefonnummern sind nicht bekannt. Sammeln von IP-Adressen war illegal Ähnliches geschah mit der Firma itGuards in den USA, wie Blogger Klemens Kowalski herausfand. Diese hatte für The Archive AG die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt. Wer versucht, die Internetseite der Firma aufzurufen, über die zuvor unter anderem die Anschrift von itGuards abrufbar war, landet inzwischen auf einer leeren Seite von wix.com, einem WordPress-ähnlichen Werkzeug zum Erstellen von Internetseiten. Das Nachrichtenmagazin Schweizmagazin recherchierte unterdessen, dass die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Redtube-Nutzer laut Schweizer Recht eine Straftat gewesen sein dürfte. Laut einem Urteil des Bundesgerichts Lausanne aus dem Jahr 2010 würden IP-Adressen unter das Datenschutzgesetz fallen und somit wäre es unzulässig, wenn private Unternehmen diese heimlich ausforschten. Stattdessen wäre dies Aufgabe der Staatsorgane. Aufgrund der Rechtslage könnten abgemahnte Internetnutzer mit Wohnsitz in der Schweiz hohe Schadensersatzforderungen gegen The Archive AG durchsetzen, wie Schweizmagazin weiter berichtet. Auch sei denkbar, dass die Schweizer Behörden Ermittlungen wegen bandenmäßigen Betrugs aufnehmen könnten. Flucht hilft im Falle von Ermittlungen nicht mehr Die Tageszeitung Die Welt ergänzt, dass den Hintermännern eine vermeintliche Flucht nach Deutschland nicht helfen dürfte. Philipp Wiik und Ralf Reichert ? Mitglied des Verwaltungsrats von The Archive AG ? sind zwar deutsche Staatsangehörige, doch im Falle von Ermittlungen durch Schweizer Behörden, könnten letztere auf Rechtshilfe aus Deutschland zählen. Berichte, Interviews und Videos Ob auch auf die beteiligten Rechtsanwälte und Kanzleien rechtliche Konsequenzen aufgrund der fragwürdigen Ermittlung der IP-Adressen zukommen könnten, bleibt noch offen. Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von t-online.de Digital. 17.01.2014, 06:38 Uhr | t-online.de mehr zum Thema weniger Artikel weniger Artikel News im Blickpunkt die beste deutsche...
MehrFOCUS 04/2014 – Röttgen enttäuscht über Obamas Rede
München. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), hat enttäuscht auf die Rede von US-Präsident Barack Obama zur künftigen Arbeit der amerikanischen Geheimdienste reagiert. ?Obama sieht keinen grundsätzlichen Korrekturbedarf?, sagte Röttgen dem Nachrichtenmagazin FOCUS. ?Er hat die Praxis seiner Geheimdienste grundsätzlich verteidigt. Er rechtfertigt die Abhör-Aktivitäten mit der Wahrung von Freiheitsrechten.? Zugleich warnte Röttgen entschieden vor Drohungen an die Adresse Washingtons. Röttgen sieht zwar ?einen fundamentalen Dissens?. Er mahnte jedoch: ?Bestrafungen oder politische Erpressungen sind nicht das angebrachte Thema.? Mit dem Aussetzen der Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandels-Abkommen etwa wäre Deutschland selbst ?am meisten gestraft?. Röttgen zu FOCUS: ?Den Gedanken der Sanktion in diesem Zusammenhang finde ich abwegig. Drohungen sind ? mit Verlaub ? auch nicht sonderlich intelligent.? Der Obmann der Unionsfraktion für Außenpolitik, Roderich Kiesewetter, lehnte Drohgebärden ebenfalls ab. Er warnte in FOCUS: ?Wir sollten nicht auf der populistischen Welle reiten.? Vielmehr müsse man den Amerikanern im Gegenzug etwas anbieten, so Kiesewetter. ?Wir könnten mehr sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen, etwa im nördlichen Afrika.? noch mehr aus Deutschland weitere Nachrichten aus...
MehrGoogle nimmt Markt für „Internet of Things“ ins Visier
(IT-Times) – Google-Aktien markierten am Vortag ein neues Rekordhoch bei 1.155 US-Dollar an der New Yorker Nasdaq. Der Internetkonzern hat inzwischen seinen Marktanteil im US-Suchmaschinenmarkt laut comScore auf über 67 Prozent ausgebaut. Nachdem Google bereits den Desktop- und Smartphone-Markt erobert hat, will das Unternehmen noch mehr Einfluss auf das digitale Leben nehmen. Außenstehende mag es vielleicht verwundern, dass Google 3,2 Mrd. US-Dollar für einen Hersteller von Thermostate und Rauchmelder ausgibt. Bei näherer Betrachtung macht die Übernahme von Nest durchaus Sinn – und zwar gleich aus mehreren Gründen. Google holt sich personelles und technisches Know-how ins HausNest sieht sich als Spezialist für sogenannte Connected Devices (vernetzte Geräte). Das im Jahr 2010 gegründete Unternehmen beschäftigte zuletzt mehr als 300 Mitarbeiter, darunter viele ehemalige Apple-Mitarbeiter wie auch Nest CEO Tony Fadell. Google (Nasdaq: GOOG, WKN: A0B7FY) holt sich damit nicht nur Hardware ins Haus, sondern auch viele talentierte Ingenieure. Wichtigster Grund dürfte aber das technische Know-how sein, dass Google mit dem Zukauf erwirbt. Nest-Produkte können programmiert werden und lassen sich über das Smartphone steuern. Durch eine richtige Programmierung kann der Kunde Strom bzw. Heizkosten sparen. Die Nest-Technik lässt sich aber auch auf andere Haushaltsprodukte wie Kühlschränke übertragen. Ein vernetzter Kühlschrank, der fehlende Lebensmittel von selbst bestellt ist zwar heute noch Zukunftsmusik, könnte in ein paar Jahren schon Realität werden. Mehr Daten für zielgerichtete WerbungDarüber hinaus erfährt Google durch die vernetzten Produkte mehr über die Lebensgewohnheiten seiner Kunden und könnte in Zukunft auch Werbung auf kleinen Displays schalten, die in Haushaltsprodukten integriert sind. Nest-Mitgründer Matt Rogers tritt solchen Befürchtungen zwar im Blog entgegen, wonach die Privacy Police die Verwendung von Kundeninformationen begrenzt, allerdings sind solche Bestimmungen oft Auslegungssache, vor allem dann, wenn die Informationen zur Produktverbesserung verwendet werden. Internet of Things gilt als nächster Boom-MarktDer Trend ?Internet of Things?, also Geräte, die mit dem Internet verbunden sind und Daten im Haushalt sammeln und über das Smartphone gesteuert werden, ist nicht mehr aufzuhalten. Die Marktforscher aus dem Hause IDC sehen den Markt (Sensoren, Technik, Netzwerke) ?Internet of Things? im Jahr 2020 bei 8,9 Billionen US-Dollar. Schon in sechs Jahren dürften 212 Milliarden Internet-gebundene Geräte weltweit im Umlauf sein, schätzen die IDC-Experten. Google hat mit der jüngsten Übernahme deutlich gemacht, dass man sich diese Chance keineswegs entgehen lassen will. KurzportraitDie Internet-Suchmaschine Google, gegründet im Jahre 1998 und ansässig im kalifornischen Mountain View, gilt als die weltweit meistgenutzte Suchmaschine. Google setzt dabei auf einen Algorithmus, der Web-Seiten aufgrund ihrer Popularität an prominenter Stelle listet. Google hat seine Suchtechnologie inzwischen an mehrere hundert Unternehmen lizenziert. Haupteinnahmequelle ist jedoch das Werbeprogramm Google AdWords und das Werbenetzwerk Google AdSense. noch ein Blog aus Deutschland weitere...
MehrApple muss Eltern App-Umsätze von Kindern erstatten
In-App-Käufe Apple muss App-Umsätze von Kindern zurückerstatten 16.01.2014, 19:00 Uhr | dpa Solitär ist ein Klassiker unter den Gratis-Spielen. (Quelle: Symbolbild Rüdiger Wölk/imago) Der Elektronikriese Apple muss Eltern mindestens 32,5 Millionen Dollar (23,9 Millionen Euro) für unbeaufsichtigte App-Einkäufe von Kindern erstatten. Die US-Aufsichtsbehörde FTC gab einen entsprechenden Vergleich mit dem iPhone- und iPad-Hersteller bekannt. Das Unternehmen äußerte sich dazu zunächst nicht. Die FTC warf Apple vor, es Kindern allzu einfach gemacht zu haben, mit Apps Geld auszugeben, ohne dass die Eltern etwas davon merkten. In einem besonders extremen Fall soll ein Mädchen 2600 Dollar in sein virtuelles Tierhotel gesteckt haben. Die Rechnungen bekamen seine Eltern, die daraufhin eine Sammelklage gegen das Unternehmen anstießen. „Du kannst Verbraucher nicht für Einkäufe zur Kasse bitten, die sie nicht gebilligt haben“, erklärte FTC-Chefin Edith Ramirez. Apple müsse das Geld deshalb komplett zurückzahlen und seine Praxis ändern. Der App-Store ist ein Riesengeschäft für Apple. Im vergangenen Jahr gaben die Kunden hier mehr als 10 Milliarden Dollar aus. Freemium-Spiele sind kostenlos nutzbar Sogenannte „Freemium-Games“ für Smartphones und Tablets locken mit kostenlosem Spielvergnügen. Doch wer nicht aufpasst, bekommt am Ende eine teure Rechnung präsentiert, denn jede kleine Erweiterung kostet Geld. Wir sagen, wie Sie unseriöse Anbieter erkennen und welche Maßnahmen Sie gegen Kostenfallen treffen können. Für diese Art der Spiele hat sich der Begriff „Freemium-Games“ eingebürgert. Die Spiele können kostenlos heruntergeladen und gespielt werden. Allerdings bieten sie in der Gratisversion nur Basisfunktionen. Mal kann nur eine begrenzte Anzahl von Leveln gespielt werden, mal fehlen nützliche Zusatzfunktionen, die dass Spiel spannender und abwechslungsreicher machen. Diese Premium-Funktionen kosten dann Geld. Daher der Begriff „Freemium“, der sich aus „Free“ und „Premium“ zusammensetzt. Mehr Spaß kostet extra Wer die Ergänzungen nutzen möchte, muss diese meist für kleine Beträge innerhalb des Spiels mit einem sogenannten In-App-Kauf erwerben. Die Funktion wird innerhalb des Spieles heruntergeladen und installiert, die Kosten dem Konto des Nutzers belastet. Bei anderen Spielen kann der Nutzer die häufigen Werbeeinblendungen ausschalten, wenn er von der Freemium-Version auf die Vollversion wechselt. Oft lockt die Vollversion mit Zusatzfunktionen, um den Kauf attraktiver zu machen. Das gilt ähnlich auch für zahlreiche andere Apps, die es als kostenlose Version gibt und die man gegen Aufpreis werbefrei schalten kann. Berichte, Interviews und Videos Manche Anbieter arbeiten unseriös Seriöse Hersteller von Apps zeigen in ihren Programme deutlich an, wenn eine Zusatzfunktion kostenpflichtig erworben werden muss. Klickt der Nutzer den entsprechenden Button an, wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Nutzer etwas kauft und bezahlen muss, sobald er auf OK klickt. Andere Anbieter nehmen es mit dieser Transparenz nicht ganz so genau. Zwar wird auch hier angezeigt, dass die Extrafunktion Geld kostet, aber eben bei weitem nicht so deutlich. Gerade in Spielen für Kinder stecken oft Zusatzfunktionen, die richtig teuer sind. Der kleine Danny aus England kaufte Zusatzfunktionen, die jeweils 80 Euro kosteten. Eltern sollten Kinderschutzfunktion nutzen Während Erwachsene das Prinzip der Freemium-Spiele schnell verstehen, ist das für kleine Kinder weder ersichtlich noch verständlich. Daher sollten Eltern die jeweilige Kinderschutzfunktion auf ihrem Smartphone oder Tablet aktivieren, sobald sie ihre Kinder damit spielen lassen. iOS-Einschränkungen einstellen Bei Apples Betriebssystem iOS nennt sich die Kinderschutzfunktion Einschränkungen. In den Einstellungen kann genau festgelegt werden, welche Funktionen und Apps Kinder auf dem Gerät nutzen dürfen. Sinnvoll ist es beispielsweise, die Passwort-Eingabe bei Kaufvorgängen so umzustellen, dass sie jedes Mal sofort abgefragt wird. Alle App-Käufe für Kinder sperren Noch besser: App-Käufe lassen sich auch komplett unterbinden, selbst dann, wenn die Kinder das Passwort für den App-Store kennen. Dann können der Nachwuchs weder eine App kaufen noch In-App-Käufe tätigen. Die Einschränkungen können nur mit einem separaten, nur den Eltern bekannten Passwort ein- und...
MehrApple-Patent: User Interface passt sich Bewegungen an
2 Anfang Kommentare (2) Es klingt gar nicht blöd, was Apple schon Ende 2007 einreichte und nun zugesprochen bekam: das Patent für eine grafische Benutzeroberfläche, die sich den Bewegungen des Nutzers anpasst. Ein Szenario wäre beispielsweise ein On-Screen-Keyboard mit sehr großen Tasten, das zum Einsatz kommt, wenn das iPhone einen joggenden Besitzer wahrnimmt ? vorausgesetzt, dieser muss unbedingt während des Laufs eine wichtige SMS schreiben. Die Funktionsweise ist recht simpel: Laut Patent-Beschreibung erkennen die vorhandenen Sensoren eines Smartphones oder Tablets verschiedene „Bewegungstypen“, worauf dann für verschiedene Zwecke jeweils speziell angepasste Benutzeroberflächen gestartet werden. Dank vergrößerter Icons ließe sich das User Interface eines iPhones beispielsweise eventuell auch in der Achterbahn noch einigermaßen bedienen. Vorausgesetzt natürlich, man hat nicht gerade mit heftiger Übelkeit zu kämpfen. Dass wir dank des gerade erteilten Patentes zukünftig immer mehr auf Ihren iPhones herumtippende Jogger zu Gesicht bekommen, denken wir zwar nicht. Für das ein oder andere sinnvolle Einsatz-Szenario dürfte das „sich an Bewegungen anpassende User Interface“ aber in der Tat zu gebrauchen sein. Quelle: Golem.de Permalink: http://techstage.de/-2087303 Tags Seite besuchen...
MehrMit einem professionellen eBay-Shopdesign den Umsatz steigern
Moderne Dienstleister sind darauf angewiesen, die Vielzahl an Vertriebsmöglichkeiten adäquat zu nutzen, um eine möglichst breite Käuferschicht anzusprechen und überhaupt zu erreichen. Fokussiert man sich zu stark auf einige wenige Portale, steigt damit automatisch das Risiko, in Abhängigkeit zu einem bestimmten System zu stehen ? dieses Risiko kann durch höhere Vertriebsprovisionen, eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten oder Restriktionen anderer Art entstehen. Aus diesem Grunde ist es unablässig, ein eigenständiges Design zu wagen und Unterscheidungsmerkmale einzuführen, die in jedem Fall auch als ?verkaufsfördernd? gelten können. Unabhängige Analysen machen deutlich, dass Umsatzsteigerungen allein durch ein professionelles eBay-Shopdesign problemlos möglich sind und darüber hinaus weitere Effekte genutzt werden können. Auf den Wiedererkennungswert kommt es an Die Grundlagen moderner Auktionsplattformen wie eBay und Co. liegen zum Teil noch in den 1990er Jahren begründet. Zu diesem Zeitpunkt war die Möglichkeit, unabhängige Informationen zu erhalten und objektiv zu vergleichen, schlichtweg aufgrund der fehlenden Masse an Portalen nicht in entsprechendem Maße gegeben. Heutzutage stellen Auktionsplattformen nur eine Vertriebsform dar, gleichwohl gelten sie immer noch als attraktivste Form, da der aktive Wettbewerb mit Konkurrenzunternehmen einen positiven Effekt auf die Preisgestaltung und letztlich die Marge nimmt. Psychologen haben in breit angelegten Feldstudien herausgefunden, dass zufriedene Kunden zunächst häufiger bei demselben Händler einkaufen und dann auch bereit sind, einen im Vergleich höheren Preis zu akzeptieren. Insbesondere Händler mit Mischkalkulationen, die ihre Marge erst ab gewissen Abnahmemengen erreichen, profitieren von diesem Umstand. Diesem Thema widmet man sich bei Data-Blue, einem innovativen Dienstleister im Bereich E-Commerce und Marketing aus Essen. Hier setzt man nicht allein auf die Gestaltung von eBay-Shopdesigns, sondern beachtet dabei auch das Handling und die Bedienbarkeit aller wichtiger Elemente und Inhalte. So ist einerseits ein einheitlicher Auftritt möglich, bleibt andererseits ein kostengünstiger wie effektiver Austausch von Informationen gewährleistet. Vorteile liegen auf der Hand Kunden sehen schon beim ?Überfliegen? der Angebote, ob ein ihnen bekannter Anbieter dort aktiv wird. Hierdurch ist allein schon die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Angebote häufiger aufgerufen werden, größer. Die Verwendung webkonformer Technologien, etwa HTML und CSS, ermöglichen einen sachgerechten Ansatz bei Smartphone, Tablet und Computer gleichermaßen. Sämtliche Inhalte sind identisch aufgebaut und werden nicht verzerrt dargestellt, wodurch insbesondere dem wachsenden Markt der mobilen Applikationen genügend Rechnung getragen wird. Durch den Bestand an Produktseiten ist es einfacher, neue Angebote in das Sortiment aufzunehmen und von der Akzeptanz zu profitieren. Aufgrund des modularen Aufbaus wird gleichzeitig gewährleistet, dass allen wichtigen Eckdaten und Informationen von Kunden gefunden werden ? je schneller gewünschte Informationen sichtbar werden, desto positiver werden Angebote aufgenommen. Ganzer Artikel Link zum...
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