Was ist neu?
Für Reisende in der EU entfallen ab sofort die Roaming-Gebühren bei der Handynutzung. Nutzer können damit innerhalb der EU mit ihren Smartphones wie zu Hause telefonieren, SMS schreiben und im Internet surfen, ohne Zusatzkosten fürchten zu müssen. Das gilt für:
- Anrufe oder SMS aus dem EU-Ausland zu deutschen Anschlüssen
- Anrufe zu Anschlüssen in dem EU-Land, in dem der Anrufer sich gerade aufhält oder
- Anrufe zu anderen Anschlüssen im EU-Ausland.
Wer also mit einem deutschen Mobilfunkvertrag beispielsweise in Frankreich unterwegs ist, kann nicht nur nach Hause, sondern sogar nach Spanien telefonieren ? zu denselben Konditionen.
Für ankommende Anrufe fallen durch die Neuregelung keine zusätzlichen Kosten an. Voraussetzung ist ein Mobilfunkvertrag bei einem Anbieter in der EU, auch Pre- und Postpaidkarten sind inbegriffen. Die Neuregelung wird in Kürze auch für Reisen nach Island, Liechtenstein und Norwegen gelten.
Muss ich an meinem Handy etwas einstellen?
Um mit dem Smartphone im Internet zu surfen, muss in den Geräteeinstellungen lediglich Daten-Roaming aktiviert sein. Und sofern man das Handy nicht auf automatische Netzwahl eingestellt hat, muss man nach Erreichen des Auslands am Handy ein ausländisches Mobilfunknetz auswählen.
Was sind die Kostenfallen?
Die Schweiz gehört bekanntermaßen nicht zur EU. Hier greift die Regelung also nicht. Außerdem bleiben weitere Kostentreiber in den Mobilfunktarifen enthalten: Handyanrufe aus dem eigenen Land des Kunden ins Ausland werden nicht automatisch günstiger, sondern kosten so viel wie Auslandsgespräche bisher. Bewohner grenznaher Regionen könnten ihre Handy jedoch für Auslandsgespräche in ein Netz des Nachbarlandes einbuchen und den Anruf dann zu den in Deutschland geltenden Konditionen tätigen.
Bei einigen Anbietern sind etwa sogenannte Community-Verbindungen, also Verbindungen zwischen Kunden desselben Anbieters, im Ausland anders als im Inland nicht kostenlos oder günstiger. Vor einer Reise sollten Kunden daher nachlesen, welche Regelung in ihrem Tarif für das Roaming vorgesehen ist, rät die Stiftung Warentest.
Gibt es Einschränkungen?
Ja. Wer jetzt einen besonders günstigen Vertrag, zum Beispiel aus Polen oder Tschechien abschließt, um damit dauerhaft in Deutschland nach den polnischen oder tschechischen Tarifen zu surfen, muss mit Nachfragen des Anbieters rechnen. „Permanentes Roaming“ ist in den EU-Regularien ausgeschlossen.
Wer in Deutschland ein großes Datenvolumen gebucht hat, kann sich nicht automatisch darauf verlassen, das ganze Datenvolumen auch im Ausland nutzen zu können. Der Anbieter kann eine Fair-Use-Grenze in angemessener Höhe setzen. Er muss den Kunden aber zuvor informieren und ihm mitteilen, wenn die Grenze erreicht wird.
Was geschieht, wenn man einen Vertrag mit günstigeren Roaming-Preisen hat, etwa für das nicht-europäische Ausland?
Dann sollten die Kunden von den Anbietern gefragt worden sein, ob sie den Vertrag beibehalten wollen. Das kann von Vorteil sein, wenn man häufiger in nicht-EU-Staaten reist.
Weitere Fragen und Antworten hat die Bundesnetzagentur zusammengestellt.
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