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- Seite 1 ? Maas soll Gesetz gegen Hass im Netz verwerfen
- Seite 2 ? Bundesdatenschützerin rüffelt Maas
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Auf den letzten Metern könnte ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Großen Koalition scheitern ? und der SPD eine Blamage bescheren. Denn ihr Justizminister Heiko Maas (SPD) ist der Urheber des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), mit dem soziale Netzwerke gezwungen werden sollen, hasserfüllte und hetzerische Beiträge schnell zu entfernen.
Von Facebook und anderen Plattformen zu verlangen, eindeutig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, in komplizierteren Fällen bleiben sieben Tage, scheint auf den ersten Blick tatsächlich ein sinnvoller Ansatz zu sein. Auch, dass bei systematischem Versagen der sozialen Netzwerke Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro drohen. Doch die Tücken des Gesetzes stecken im Detail ? und sind für Kritiker teilweise so gravierend, dass das ganze Vorhaben noch scheitern könnte.
Bislang ist geplant, den Maas-Entwurf nach einer Experten-Anhörung, die heute im zuständigen Rechtsausschuss des Bundestages abgehalten wird, Ende des Monats und damit kurz vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Gelingt das nicht, muss das Gesetzesvorhaben in der neuen Legislaturperiode neu angeschoben werden. Dass es soweit kommt ist nicht ausgeschlossen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das NetzDG
Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll eine Maßnahme gegen Hass, Hetze und gezielte Falschdarstellungen im Internet sein.
Es würde die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden“ nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte hätten sie sieben Tage Zeit.
Bei wiederholten Verstößen droht ? wenn auch eher theoretisch ? ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro.
Die Unternehmen müssten außerdem einen Ansprechpartner in Deutschland für Justiz, Bußgeldbehörden und Betroffene nennen.
Betroffene bekämen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach der Identität des Täters. Ein Richtervorbehalt ist im vom Kabinett verabschiedeten Entwurf nicht explizit vorgesehen.
Keine Abwägung mit Grundrechten
„Der jetzige Entwurf kann so nicht verabschiedet werden. Er macht sich nicht mal die Mühe einer Abwägung gegenüberstehender Grundrechte. Eine Privatisierung des Rechts, indem den Unternehmen diese Aufgabe übertragen wird, können wir nicht mittragen“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Renate Künast (Grüne) dem Handelsblatt.
Künast kritisierte, dass Kritiker mit ihren Vorbehalten gegen die angestrebte Regulierung sozialer Netzwerke nicht ausreichend Gehör gefunden hätten. „Die größte Schwäche des Gesetzes ist das Hauruckverfahren“, sagte die Grünen-Politikerin. „Wir regeln sehr grundlegende Dinge für die digitale Welt und lassen uns nicht mal Zeit für eine breite Diskussion und sorgfältige Auswertung der Anhörung. Schon jetzt mauscheln die Vertreter der Koalition in Hinterzimmern weiter. Was sie ändern wollen, ist unklar.“
Auf ebensolche Korrekturen dringt auch die CSU andernfalls will sie den Minister auflaufen lassen. „Maas kommt in letzter Minute mit einem handwerklich fragwürdigen Gesetz um die Ecke. Von Gründlichkeit und Ausgewogenheit kann keine Rede sein“, sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer der Bild am Sonntag. „Deswegen muss Maas zu grundlegenden Änderungen durch die Koalitionsfraktionen kurz vor Torschluss bereit sein, sonst wird er scheitern.“
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