BERLIN (IT-Times) – Der Streit zwischen der Balda AG und Aktionär Elector geht weiter. Wie ein Gericht nun entschied, darf der Kunststoff-Spezialist die Aktionäre im Vorfeld der kommenden Hauptversammlung aktiv ansprechen und auffordern, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Elector hatte bei dem Landgericht Bielefeld eine einstweilige Verfügung beantragt, um Balda die direkte Ansprache der Aktionäre zu verbieten. Die Richter machten dem aufständigen Aktionär nun aber einen Strich durch die Rechnung. Das Gericht wies den Antrag zurück und gestattet dem Kunststoff-Spezialisten damit einen Dienstleister zu beauftragen, um seine Aktionäre aktiv auf das Aktionärstreffen aufmerksam zu machen sowie zu der Inanspruchnahme und aktiven Nutzung ihres Stimmrechts aufzufordern. Das ganze Geschehen spielt sich im Vorfeld der geplanten außerordentlichen Hauptversammlung am 4. und 5. September ab. Thema der Sitzung ist erneut die komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG durch Kandidaten von Elector.
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