Bürgerantrag birgt Zündstoff

Gepostet am Jun 5, 2014

Marktschorgast Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung in Marktschorgast am Donnerstagabend verspricht eine gewisse Brisanz. Es geht um einen Bürgerantrag und im Mittelpunkt steht dabei Bürgermeister Hans Tischhöfer als Standesbeamter für Eheschließungen. Bekanntlich wurde die Bestellung Tischhöfers zum Eheschließungsstandesbeamten mit einem Patt in der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates abgelehnt. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. Es geht hier um den sogenannten Bürgerantrag, der in der Geschäftsordnung geregelt ist.

In der Begründung führen Heinrich Feulner, Brigitte Zwickenpflug und Gisela Hartmann an, dass die CSU-Fraktion durch ihre Nein-Stimmen am 8. Mai die Bestellung von Bürgermeister Hans Tischhöfer zum Eheschließungsstandesbeamten ohne triftigen Grund verhindert habe. Wörtlich heißt es in dem Antrag: „Weil seitens der Freien Wähler und der SPD keine Notwendigkeit gesehen wird, einen dritten Bürgermeister zu wählen, und bei der Abstimmung hierüber das demokratisch zustande gekommene Ergebnis seitens der CSU-Fraktion nicht akzeptiert wird, lehnt diese kurzerhand die Bestellung Tischhöfers zum Eheschließungsstandesbeamten ab. Das ist ein wohl bayernweit einmaliger Vorgang, der nicht nur das Ansehen des Bürgermeisters schädigt, sondern auch der Marktgemeinde negative Schlagzeilen beschert. Marktschorgast braucht wieder seinen Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamten, vor allem weil die Trauungen vielfach auf Wunsch der Brautleute vom Bürgermeister durchgeführt werden sollen und meistens am Wochenende stattfinden. Dadurch werden auch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung entlastet.“

Der Bürgerantrag ist am 30. Mai bei der Gemeinde eingegangen. Über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages entscheidet der Marktgemeinderat innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags. In der Geschäftsordnung heißt es dazu: „Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.“ Zum Bürgerantrag teilte der zuständige Sachgebietsleiter am Landratsamt, Achim Geyer, auf Anfrage mit: „Es ist legitim, einen Bürgerantrag zu stellen, sonst gäbe es ja den Artikel in der Gemeindeordnung nicht.“ Der Bürgermeister habe den Antrag pflichtgemäß auf die Tagesordnung gesetzt. Doch taucht hier erneut die Frage auf: Ist Bürgermeister Hans Tischhöfer auch bei der Zulassungsentscheidung persönlich beteiligt? Die große Frage lautet, ob das Gemeindeoberhaupt auch von dieser Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil hat. Auf den ersten Blick sicherlich nicht, denn Hans Tischhöfer erhält für die fünf bis sechs Eheschließungen im Jahr kein Salär. Die Rechtsgelehrten sprechen hier aber von einem anderen Vorteil, einem Vorteil ideeller Art, also eine Art Ansehensmehrung. Klar ist aber inzwischen, dass Tischhöfer an der Zulassungsentscheidung mitwirken und auch abstimmen darf, so jedenfalls der Standpunkt der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kulmbach.

Brigitte Zwickenpflug begründet ihr Engagement bei dem Bürgerantrag: „Ich muss dazu sagen, dass ich in keiner Partei bin. Ich habe den Antrag mit unterzeichnet, weil es für mich eigentlich klar ist, dass der Bürgermeister die Aufgabe als Eheschließungsstandesbeamter im Ehrenamt wahrnehmen kann. Bei einer Veranstaltung der CSU Marktschorgast mit der Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat es geheißen, dass man das Ehrenamt auch in Ehren halten soll. Und wenn jemand das mit Freude macht, dann sollte man das auch so lassen. Ich kenne Herrn Tischhöfer persönlich. Er ist halt in einem bestimmten Alter, in dem er die Hochzeitspaare schon als Kinder und Jugendliche kennt und damit auch einen persönlichen Bezug zu ihnen hat. Ich höre zu hundert Prozent, dass er die Trauungen sehr gut macht, und er hat einfach auch das Menschliche dazu.“

Für Brigitte Zwickenpflug kommt die ablehnende Haltung der CSU-Fraktion einem „Kasperltheater“ gleich. Sie hofft darauf, dass sich das eine oder andere Mitglied der CSU-Gemeinderatsfraktion es sich nochmals überlegt: „Weil sie jetzt wissen, dass es viele Bürgerinnen und Bürger, gibt, die zwar die CSU wählen, die die Sache aber anders sehen als die CSU-Gemeinderäte.“

Für Heinrich Feulner kommt jetzt der Zeitpunkt, als Bürger einzuschreiten: „Die Mehrheit im Gemeinderat haben nun einmal die Freien Wähler und die SPD. Das sieht aber Herr Benker nicht ein und hat dem Bürgermeister Hans Tischhöfer gleich postwendend eins ausgewischt. Das sind ungeschriebene Gesetze, das macht man einfach nicht. Als Demokrat bin ich dafür, dass man so etwas nicht durchgehen lassen kann. Es liegt mir am Herzen, dass man da jetzt Einhalt gebietet. Es geht auch um unsere Ortschaft, die sich dadurch zerspaltet.“

Gisela Hartmann räumt ein, dass sie zwar Mitglied der Freien Wähler sei, sich aber in erster Linie als Bürgerin der Marktgemeinde Marktschorgast sieht: „Mich hat die Entscheidung empört, und ich frage mich, warum soll unser Bürgermeister als einziger in ganz Bayern nicht als Eheschließungsstandesbeamter tätig werden? Das kann nicht sein. Da würde ich mich genauso aufregen, wenn es um einen CSU-Bürgermeister ginge. Wir hätten für den Bürgerantrag nur 15 Unterschriften benötigt, aber innerhalb von vier Stunden haben über 170 Bürger unterzeichnet. Wir werden heute auch an der Sitzung des Gemeinderates teilnehmen und mit unserem Antrag hat ja die CSU noch einmal die Möglichkeit, aus der Sache rauszukommen, ohne das Gesicht zu verlieren.“

Mich hat die Entscheidung empört, und ich frage mich, warum soll unser Bürgermeister als einziger in ganz Bayern nicht als Standesbeamter tätig werden?

 

Das ist ein wohl bayernweit einmaliger Vorgang, der nicht nur das Ansehen des Bürgermeisters schädigt, sondern auch der Marktgemeinde negative Schlagzeilen beschert.

Textpassage aus dem Bürgerantrag

 

Kein Kommentar

Landrat Klaus Peter Söllner (FW) war zum Bürgerantrag zu keiner Aussage zu bewegen und bat um Verständnis: „Ich werde mich da raushalten. Wir werden erst beteiligt, wenn wir die Sache rechtlich beurteilen müssten.“

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