Kinderporno-Gesetze – Experten wollen Strafen für Kauf von Posing-Fotos

Gepostet am Feb 18, 2014

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. ?Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt?, sagte Rörig der Tageszeitung ?Die Welt? vom Dienstag. Diese Lücke müsse geschlossen werden: ?Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.?

Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.

Deutscher Kinderschutzbund schlägt Alarm

Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. ?Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal?, sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der ?Neuen Osnabrücker Zeitung? vom Dienstag. ?Denn man muss immer bedenken, dass dahinter Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen können.?

Die Debatte hatte sich am Fall des SPD-Politiker Sebastian Edathy entzündet. Edathy soll zwischen 2005 und 2010 nach Angaben der Staatsanwaltschaft 31 Bildersets und Videos mit nackten Jungen im Alter zwischen 9 und 13 oder 14 Jahren in neun Anfragen bei einem kanadischen Kinderporno-Versand bestellt haben. Das Material bewegt sich nach Angaben der Fahnder im Grenzbereich zur Kinderpornografie.

Video: Edathy kaufte 31 Filme und Fotos mit nackten Kindern

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