Analyse zum WLAN-Gesetz: Die Rettung der Störerhaftung

Gepostet am Mrz 12, 2015

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Die Bundesregierung musste sich zwischen zwei Übeln entscheiden: Soll Deutschland WLAN-Entwicklungsland werden oder soll sie das Filesharing praktisch freigeben? Sie hat sich für ein bisschen vom beidem entschieden, findet Torsten Kleinz

Die Störerhaftung ist ein Evergreen der deutschen Netzpolitik. Angesichts einer wuchernden Abmahnindustrie, die alljährlich Zehntausende Internetnutzer traumatisiert, statt ihnen legale Alternativen aufzuzeigen, fordern Netzpolitiker aller Parteien seit Jahren das Ende dieses Missstandes.

Ein noch älterer Evergreen ist der Ruf der Urheber-Vertreter und Verwerterverbände nach der Verschärfung des Urheberrechts, um das Filesharing endgültig zu unterbinden ? wie zuletzt in einem Positionspapier der Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Das Urheberrecht muss daher weiterhin vom Urheber ausgehen“, forderte die CDU-Politikerin und richtete eine deutliche Warnung an den Koalitionspartner: „Es darf nicht in ein Verbraucherschutzrecht umgedeutet werden“, heißt es in dem Papier.

Störungshaftung erodiert

Ein klassisches Verliererthema also. Was immer die Regierung tut, sie wird von einer Seite heftig attackiert. Deshalb hielten sich die vergangene Bundesregierungen vornehm zurück: Sie taten lieber nichts oder doktorten an den Symptomen herum.

Eine Analyse von Torsten Kleinz

Eine Analyse von Torsten Kleinz

Torsten Kleinz konzentriert sich als freier Journalist auf Internetkultur und Netzpolitik.

Dass der Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft vor diesem Hintergrund keine Chancen hatte, war absehbar. Die Netzaktivisten wollen das Haftungsprivileg für Provider schlicht auf alle WLAN-Betreiber ausweiten. Das wäre allerdings einer Freigabe des Filesharings gleichgekommen. Falls ein Rechteinhaber eine Abmahnung schickt, behauptet man einfach, ein unbekannter anderer Nutzer sei für den Upload verantwortlich gewesen. Wer das war? Keine Ahnung.

Doch vor den Gerichten erodierte die Störerhaftung ohnehin immer weiter vor sich hin. Zunächst gaben einige Richter Hotels und Gaststätten eine Art Freibrief, später auch unkommerziellen WLAN-Anbietern. Das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie, das auf der massenhaften und möglichst widerspruchslosen Abfertigung von Rechteverletzern basiert, wurde zunehmend gefährdet.

Abmahnindustrie hat überzogen

Das Fass zum Überlaufen gebracht hatte der Fall Redtube, bei dem Kölner Richter zunächst Zehntausende offensichtlich unberechtigte Auskunftsersuchen abnickten und dann zusehen mussten, wie die unbekannten Drahtzieher die mit Porno-Abmahnungen erbeuteten 600.000 Euro ins Ausland schafften. Diese Blamage will sich kein Richter mehr freiwillig antun. Doch Möglichkeiten die Vorwürfe der Abmahnkanzleien wirksam zu überprüfen, haben die Gerichte nicht. Zudem: Wer will angesichts der grassierenden Sicherheitslücken auf den allgegenwärtigen Plastikroutern entscheiden, wann ein Anschlussinhaber sein WLAN wirklich abgesichert hat?

Mit dem nun vorgelegten Entwurf glaubt die SPD die Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verspricht einen Schub für kostenloses WLAN und gleichzeitig den Schutz der Urheberrechte stärken. Die Methode: Kommerzielle Anbieter bekommen einen Freibrief, private WLANs werden mit einer Registrierungspflicht belegt. Freifunk wird abgeschafft, während man in Bundesministerien surfen kann. Kostenloses Internet gibt es vorwiegend für Kunden und Stammgäste. Wer wirklich mobil online sein will, muss alle 50 Meter neue AGBs abnicken und darauf hoffen, dass der gerade genutzte Hotspot nicht die Ports von WhatsApp oder Mailservern blockiert ? oder noch schlimmer: manipuliert.

Die Richter allein gelassen

Immerhin: Hotel- und Cafébesitzer bekommen mehr Rechtssicherheit. Ein Stückchen zumindest. Sie dürfen WLAN anbieten, über die Details müssen jedoch die Gerichte entscheiden. Denn noch immer stehen Gummiformulierungen wie „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ oder „zumutbare Maßnahmen“, über deren Auslegung die Richter nun von neuem Rätseln dürfen. Und ist es tatsächlich ein unberechtigter Zugriff, wenn man das WLAN für Passanten öffnet, statt das geheime Passwort nur auf einem Zettel auszuweisen?

Auch die Rechteinhaber und Abmahner dürfen sich nicht zu früh freuen. Zwar bedeutet die Registrierungsverpflichtung für nicht-kommerzielle Anbieter das Aus für Initiativen wie Freifunk, die Internet wirklich AGB- und barrierefrei zur Verfügung stellen wollen. Doch die Verpflichtung alle regulären Nutzer seines WLANs namentlich zu kennen, bedeutet halt noch nicht, dass der Anschlussinhaber auch weiß, wer tatsächlich hinter einem Upload steckt. Vielleicht finden Jugendliche auch heraus, dass es viel gefahrloser ist, ihren illegalen Content-Hunger im WLAN des nächsten Einkaufszentrums zu stillen ? oder in dem Bürgernetz eines Berliner Ministeriums.

Freuen können sich Kabel Deutschland und die Deutsche Telekom, die die privaten Router ihrer Nutzer zu kommerziellen Hotspots gemacht haben. Über dieses mitstörer-freie Netz können die eigenen Kunden kostenfrei online gehen. Alle anderen müssen zahlen oder draußen bleiben. (Torsten Kleinz) / (axk)

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