(Bild: Dotgay LLC)
Auch bei der ICANN geschehen manchmal Wunder. Vor kurzem hat die Internetverwaltung eine Entscheidung des mächtigen Community-Panels aufgehoben. Ein Richtungswandel im ideologischen Streit Community vs. Kommerz? Und welche Rolle spielt Google?
Normalerweise gewinnt bei Internetendungen mit mehreren Bewerbern das dickste Portemonnaie. Eine Ausnahme des Auktionsmodells der ICANN bilden Community-Endungen mit speziellen Konzepten und Zulassungskriterien. Den Status als solche müssen Communitys aber erst formell verliehen bekommen.
Die Prüfung namens Community Priority Evaluation (CPE) führt ein externer Auftragnehmer der ICANN durch. Und die damit beauftragte Economist Intelligence Unit (EIU), eine Tochterfirma des britischen Economist-Verlags, hat in bisher 15 von 20 Fällen den Community-Status verweigert.
Ablehnung für Dotgay
So ging es auch der geradezu vorbildlichen Community-Bewerbung um .gay. Die US-Firma dotgay LLC hatte etwa Unterstützerschreiben von etwa 100 weltweiten schwul-lesbischen Organisationen eingeholt und klare Regeln definiert, um die Zugehörigkeit zur Community zu erfassen. In der CPE-Entscheidung kam dotgay aber nicht auf die notwendigen 14 von 16 Punkten.
Da reguläre Einsprüche gegen die Entscheidungen nicht möglich sind, griff Dotgay zur einzig verbleibenden Waffe. Sie legten einen so genannten Reconsideration Request ein, bei dem ein Untergremium des ICANN-Vorstands über die Rechtmäßigkeit der eigenen Verfahren befindet.
Nur bedinge Kritik an der Entscheidung
Fast immer werden die Requests abgelehnt. Vor kurzem geschah dann das unerwartete. Dotgay bekam Recht. Ein Durchbruch? Nicht ganz, wie ein Blick in die Details der Entscheidung zeigt. Nur einer einzigen Kritik wollte die ICANN folgen.
Einen erheblichen Punktabzug für dotgay LLC hatte es bei der Community-Definition gegeben, unter anderem weil im Antrag zur Gay-Community neben Schwulen auch Transgender und Schwulen- und Lesbenfreundliche Firmen oder Organisationen als „Verbündete“ gezählt wurden. Das fand das Community-Panel CPE nicht angemessen, was von der ICANN nicht revidiert wurde.
Da nach Meinung der Internetverwaltung allerdings 54 Unterstützerschreiben nicht hinreichend berücksichtigt wurden, muss das CPE erneut entscheiden. Trotz der eher halbherzigen Entscheidung ist Jamie Baxter von dotgay LLC optimistisch: „Wir wissen, dass wir eine vollständige und von der Community getragene Bewerbung eingereicht haben, die die weltweiten Interessen der Community widerspiegelt. Wir vertrauen darauf, dass das vom neuen CPE-Panel auch so anerkannt wird.“
Auch .gmbh wurde abgelehnt
Auch der Berliner Bewerber um die Firmenkürzel-Endung .gmbh ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Community-Konzepts. Das sah vor, dass nur tatsächliche GmbHs in deutschsprachigen Ländern Adressen registrieren dürfen. In der Entscheidung hatte es 5 von 16 Punkten gegeben. Unter anderem wurde infrage gestellt, ob die im Antrag skizzierte Gmbh-Community tatsächlich existiere. Johannes Lenz-Hawliczek von TLDDOT hält das für Unsinn: „Aus unserer Sicht ist die CPE-Entscheidung in Unkenntnis des Gesellschaftsrechts in DE, AT und CH getroffen worden.“
Nach einem erfolglosem Reconsideration Request hatte TLDDOT noch eine weitere, nicht öffentliche Beschwerde beim Ombudsmann der ICANN eingelegt. Der von TLDDOT geäußerte Verdacht besitzt einige Sprengkraft und könnte alle bisherigen Entscheidungen des Community-Panels infrage stellen.
Welche Rolle spielt Google?
Neben drei weiteren Unternehmen bewirbt sich auch Google um die Endung .gmbh, wie auch um die Firmenkürzel .llp, .llc und .inc sowie viele weiter TLDs. Alle Community-Bewerbungen für Firmenkürzel wurden abgelehnt, so dass Google weiterhin im Boot ist. Anrüchig finden TLDDOT, dass der Google-Mann Eric Schmidt im Board der EIU-Mutterfirma Economist Group sitzt.
Gefährdet das die Unabhängigkeit der Economist Intelligence Unit, die die Community-Prüfung durchführt? Der Ombudsmann wollte der Beschwerde nicht folgen, erläutert Lenz-Hawliczek, der vom 52. ICANN-Treffen in Singapur aus antwortet: „Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Eric Schmidts Verbindung zur Economist Group als solche keine Nähe zu dem Evaluation Panel konstituiere, die einen Interessenkonflikt erzeugen könnte.“
.gmbh wird den Standardprozessen der ICANN gemäß versteigert. In einer Terminliste wird der 25. März angegeben. Wie es mit .gay weitergeht, ist noch völlig offen, ein Termin für die neue Prüfung weiß James Baxter von dotgay LLC noch nicht. Er hofft aber aufs Beste. Der Konflikt Community vs. Kommerz wird dann noch einmal ausgetragen. Und aufgrund der großen Öffentlichkeit, die Dotgay für das Thema herstellt hat, werden diesmal mehr Menschen als gewöhnlich auf die Arbeit des mächtigen, britischen Community-Panels schauen. (Stefan Mey) / (anw)