Google kauft Authentifizierung-App SlickLogin

Gepostet am Feb 17, 2014

Google baut sein Security-Team durch den Aufkauf eines Unternehmens weiter aus: SlickLogin heißt der Auserwählte, der eine Authentifizierungs-App anbietet, die auf Basis von Tönen funktioniert.

SlickLogin versendet für eine Zwei-Wege-Authentifizierung dabei Töne, die nicht vom menschliche Ohr gehört werden können. Versucht ein Nutzer sich anzumelden, versendet die SlickLogin-App einen einmal nutzbaren Ton an das Smartphone. Der Ton wird vom Smartphone über das Mikrofon aufgezeichnet, wenn es der richtige Schlüssel ist, wird die App freigegeben. Der Ton ist dabei eine Alternative beispielsweise zu den numerischen Codes, die Google für den eigenen Google Authenticator verwendet. SlickLoginSlickLogin gibt den Verkauf auf der Homepage bekannt. Das aus Israel stammende SlickLogin-Team hatte erst vor wenigen Monaten ihre Idee zu ihrer Anwendung beim TechCrunch Disrupt vorgestellt. Das Verfahren wird über verschiedene Dienste im Smartphone errechnet und soll beispielsweise standortbasiert und abhörsicher sein. Der versendete Sicherheitston kann nicht von einem anderen Gerät in der Nähe aufgenommen werden, um beispielsweise von einem Angreifer für das Login verwendet zu werden. SlickLogin koppelt Smartphone, Ton und App, sodass andere Kombinationen erkannt werden und nicht zur Freigabe führen.

Zur Übernahme ist derzeit nicht viel bekannt. Weder wurde bislang öffentlich über die gezahlte Summe noch über die Weiterführung des Unternehmens gesprochen (via TechCrunch).

Natürlich ist jetzt den Spekulationen Tür und Tor geöffnet, was Google mit dem Startup anfangen möchte. Ob man in naher Zukunft die Ton-Authentifizierung als alternative Login-Funktion bei Googles Diensten sehen wird, bleibt abzuwarten.

Was aber schon klar ist: Das SlickLogin-Team hat angekündigt, bei Google weiterhin an sicheren Identitätsüberprüfungen zu arbeiten. Es dürfte sich also um ein so genanntes Acqui-Hiring handeln, bei dem sich Google die schlauen Köpfe, Ideen und (künftige) Patente der Firma gesichert hat.

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