Ungewöhnliche Strafe
Facebook-Verbot oder zwei Jahre Jugendhaft für Sex-Erpresser
25.03.2014, 16:38 Uhr
Ein halbes Jahr muss ein Sex-Erpresse die Finger von Facebook und WhatsApp lassen. (Quelle: Wolterfoto/imago)
Das Münchner Amtsgericht hat ein ungewöhnliches Urteilt gefällt. Ein 21-jähriger Münchner, der über Facebook und WhatsApp Schülerinnen sexuell genötigt und bedroht hatte, darf ein halbes Jahr lang keinerlei soziale Netzwerke nutzen. Hält er sich nicht an das Verbot, muss er zwei Jahre in Jugendhaft.
Der Heranwachsende hatte Frauen im Internet über Facebook und WhatsApp bloßgestellt und genötigt. Einer 17-jährigen Schülerin drohte er beispielsweise mit einer Heimsuchung durch die Rockerbande Hells Angels, wenn sie sich nicht beim Masturbieren mit dem Smartphone filmt. Den so erpressten Film stellte er dann ins Internet. Ähnlich verfuhr er mit anderen junge Frauen, denen er ebenfalls mit Drohungen Nacktbilder abnötigte, um diese ebenfalls online zur Schau zu stellen.
Nach dem Grund für seine Taten befragt, sagte der 21-Jährige, er habe die Schülerinnen bestrafen wollen, da sie über ihn gelästert hätten. Die Schülerin, die der Jugendliche mit den Hells-Angels bedroht hatte, leidet an den psychischen Folgen und musste therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Sie sagte als Zeugin vor Gericht aus und beschrieb, dass in ihrem Heimatort alle von den Aufnahmen wüssten.
Umfangreiche Strafe
Die Staatsanwalt warf dem Jugendlichen vor, das Ausmaß seiner Taten nicht begriffen zu haben. Die Süddeutsche Zeitung zitierte den Ankläger: „Sie haben Leute, die ihnen nicht passten, einfach fertiggemacht.“ Die Mädchen, deren Bilder er im Internet zur Schau gestellt hatte, seien „für ihr Leben gestraft“. Der Verteidiger schlug eine Bewährungsstrafe vor, die einen „Warnschussarrest“ beinhalten sollte, während der Staatsanwalt auf drei Jahre Jugendhaft plädierte.
Das Münchner Schöffengericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Zunächst muss er vier Wochen Haft absitzen. Daran schließt sich die Bewährungszeit an, die an Auflagen gekoppelt ist. Ein halbes Jahr lang darf er keine sozialen Netze nutzen und muss seine derzeitigen Nutzerkonten bei Facebook, WhatsApp und Instagram löschen.
Das Gericht verpflichtete ihn weiterhin, eine Sexualtherapie zu machen und den beiden am intensivsten geschädigten Schülerinnen jeweils 1500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem kommen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit dazu, die er ableisten muss. Erfüllt er alle Auflagen, bleibt die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Bereits 2011 erste Taten
Bereits im Jahr 2011 begann der Münchner damit, andere Personen zu bedrohen, zu beleidigen oder zu verleumden. Auch sexuelle Belästigungen nahmen ihren Anfang. Ein erstes Ermittlungsverfahren, das ihm eine richterliche Mahnung einbrachte, hatten keine abschreckende Wirkung. Er steigerte sich stattdessen, indem er ab 2012 massiv gegen sechs junge Mädchen vorging. Nur eine davon kannte er persönlich, alle anderen Kontakte bahnte er über Facebook oder WhatsApp an.
Manche der Mädchen titulierte er auf sozialen Netzwerken als Huren, veröffentliche deren Handynummern und forderte andere auf, die Mädchen zu stalken. Pornobilder, die er seiner Ex-Freundin abgepresst hatte, landeten ebenfalls auf Facebook. Auch sonst verhielt er sich online auffällig. So stellte er ein Hakenkreuzbild ins Netz und schrieb Hetzparolen gegen Ausländer.
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