DSL-LTE-Hybrid: Regulierer sieht keinen Missbrauch der Telekom

Gepostet am Dez 25, 2015

(Bild: dpa, Rainer Jensen/Archiv)

Die Bundesnetzagentur findet, das ?hohe Innovationspotential? der Hybrid-Anschlüsse rechtfertige ?entwicklungsbedingte Vorreitervorteile?, und weist die Beschwerde eines Telekom-Konkurrenten ab.

Die Bundesnetzagentur sieht bei der Vermarktung von Hybrid-Anschüssen der Telekom kein missbräuchliches Verhalten des Ex-Monopolisten. Mit dieser Entscheidung hat die Regulierungsbehörde am Mittwoch die Überprüfung der ?MagentaZuhause Hybrid? genannten Produkte der Telekom abgeschlossen. Zuvor hatte sich ein Wettbewerber beschwert, mangels passender Vorleistungsprodukte nicht wirksam mit der Telekom konkurrieren zu können.

Kombi-Router

Ende 2014 hatte die Telekom mit der Vermarktung der ?MagentaZuhause Hybrid?-Tarife für Regionen mit niedrigen Festnetzbandbreiten begonnen. Dabei wird der DSL-Festnetzanschluss mit Kapazitäten eines parallelen LTE-Mobilfunkanschlusses ergänzt. Dafür kommt ein Kombi-Router zum Einsatz. Die Technik setzt auch der Hersteller Viprinet ein, der seine Hybridrouter seit 2008 verkauft ? und auch schon mit der Telekom aneinandergeraten ist.

Ein mit der Telekom konkurrierendes Telekommunikations-Unternehmen hatte sich beschwert, ohne ein hybridfähiges Vorleistungsprodukt habe es im Wettbewerb mit dem Bonner Konzern erhebliche Bandbreitennachteile. Ein wirksamer Wettbewerb sei so nicht gegeben.

?Hohes Innovationspotential?

Die Bundesnetzagentur sieht nach Abwägung ?aller zu berücksichtigenden Belange? derzeit ?keine Veranlassung zu einem Einschreiten im Wege eines Missbrauchsverfahrens und insbesondere nicht zu einer Untersagung der Hybrid-Produkte?, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn mitteilte. Die Hybrid-Produkte zeichneten sich durch ein hohes Innovationspotential aus, das die Gewährung entwicklungsbedingter Vorreitervorteile rechtfertige.

Der Wettbewerberverband Breko will die Entscheidung der Bundesnetzagentur nun „eingehend“ prüfen. „Es ist und bleibt äußerst kritisch, wenn ein Ex-Monopolist mit nach wie vor erheblicher Marktmacht ein exklusives Produkt anbietet, das von Wettbewerbern nicht nachgebildet werden kann“, erklärte Breko-Chef Stephan Albers.

Update: Die Telekom begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als „gutes Signal“ für alle, die den Breitbandausbau voranbringen. „Es ist abenteuerlich, dass sich reine Wiederverkäufer Innovationen anderer erstreiten wollen“, sagte ein Telekom-Sprecher. „Das würde jeden Anreiz nehmen, innovative Produkte zu entwickeln und in den Markt zu bringen.“ (vbr)

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