Bundesregierung verschärft Strafen bei Einbruch, erlaubt Vorratsdatenzugriff

Gepostet am Mai 12, 2017

Nur in den seltensten Fällen sind Einbrecher so niedlich wie ?Billy the Burglar?.

Nur in den seltensten Fällen sind Einbrecher so niedlich wie ?Billy the Burglar?.

Einbruch soll künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen klassifiziert werden und kann daher mit einem bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Dazu kommt, dass Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Einbrüchen in Wohnungen und Eigenheime künftig auch die Vorratsdatenspeicherung nutzen können, um Informationen über Verdächtige abzufragen.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf durchgekaut, der die Liste der Delikte behandelt, bei deren Auftreten Strafverfolgungsbehörden dazu befugt sind, auf Kommunikations- und Standortdaten zuzugreifen. Bisher erlaubt das deutsche Gesetz den Zugriff auf Vorratsdaten ausschließlich bei Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag sowie der Verbreitung von Kinderpornografie. Nun soll auch Einbruch unter bestimmten Voraussetzungen auf der Liste geführt werden. Die Einschränkung besteht laut Gesetzentwurf darin, dass es sich um ?Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung? handeln muss. Der dabei entstehende psychische Stress für die Opfer, der dazu führen kann, dass man sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlt, ist angeblich Anlass für das gestiegene Strafmaß. Der Zugriff auf Vorratsdaten in solchen Fällen wird unter anderem mit der geringen Aufklärungsrate von Einbrüchen begründet, die in Deutschland aktuell bei unter zwölf Prozent liegt.

Kritiker melden sich zu Wort

Kritiker merken jedoch an, dass mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die noch immer vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden kann, versprochen wurde, den Zugriff auf Vorratsdaten nur dann zu erlauben, wenn es ?der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient?. Mit der Ausweitung auf die Strafverfolgung von Einbrechern ist dieses Versprechen, dessen Aufrichtigkeit schon 2015 stark angezweifelt wurde, bereits arg in Mitleidenschaft gezogen worden. Je mehr sich Staat, Bürger und Strafverfolgung an den Zugriff gewöhnen, desto mehr werden die Befugnisse künftig ausgeweitet werden, so die Befürchtungen kritischer Stimmen.

Sofern das Bundesverfassungsgericht nicht noch rechtzeitig einschreitet, wird der neue Entwurf vom Gesetz für Vorratsdatenspeicherung im Juli dieses Jahres in Kraft treten. /nf

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Bild-Quellen: James Preston

News Redaktion am Donnerstag, 11.05.2017 16:46 Uhr

Tags: gesetz gesetzesentwurf bundesverfassungsgericht strafgesetzbuch einbruch strafverfolgung bundesrepublik deutschland gefängnis bundeskabinett deutschland vorratsdatenspeicherung gesetzentwurf gefängnisstrafe

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