Die Preise für Musik-Downloads schwanken zwischen den einzelnen Anbietern teils beträchtlich. Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen können sie um bis zu 50 Prozent schwanken.
So sei der Song „Let her go“ von Passenger, der aktuell täglich im Radio zu hören ist, für Nutzer von Download-Plattformen im Mai zwischen 69 Cent und 1,49 Euro erhältlich gewesen – je nach Anbieter. Aber auch in anderen Fällen schwankten die Preise für Downloads bei den sieben Musik-Portalen im Test deutlich.
In der Stichprobe legten die Verbraucherschützer den Fokus auf die aktuellen Charts. Sie kamen dabei zu dem Ergebnis, dass Kunden, die auf einen Streich alle Top-Ten-Hits aus dem Internet herunterladen, bei Amazon mit 9,60 Euro am günstigsten wegkommen. Dicht darauf folgte Media Markt mit 9,70 Euro.
Das preisliche Mittelfeld bildeten Saturn mit 12,30 Euro und Medion mit 13,10 Euro. In diesem Bereich ist auch der Marktführer Apple angesiedelt. Im iTunes Store zahlte der Käufer für das Single-Gesamtpaket 12,90 Euro, so die Verbraucherzentrale.
Zu den Spitzenreitern beim Preis zählte der Telekom-Dienst Musicload, der satte 14,90 Euro für alle zehn Songs kassierte. Ähnlich tief griff Weltbild der Kundschaft in die Tasche. Und auf noch ein Problem wurden die Tester hier aufmerksam: Der Song „Scream and Shout“ von Will.i.am war partout nicht aufzuspüren. Doch selbst wer allein die übrigen neun Hits kaufte, war hier bereits mit 13,81 Euro dabei.
Kräftig sparen ließ sich laut der Untersuchung auch beim Download von kompletten Alben. Zwischen 6,90 Euro und 13,99 Euro forderten die Portale beispielsweise für „Outlaw Gentlemen & Shady Ladies“ der dänischen Metal-Band Volbeat in der Deluxe Version.
Nicht selten boten Portale auch gleich mehrere Versionen eines Albums mit unterschiedlichem Inhalt an. Wer keine Enttäuschung erleben will, sollte deshalb besser nicht nur auf Titel und Cover schauen, sondern auch einen Blick ins digitale Booklet werfen, ob wirklich alle gewünschten Lieder dabei sind. Weiterhin, so die Empfehlung, sollte man darauf achten, ob ein DRM-System die Nutzung der Songs beschränkt. Dieses ist bei einigen Händlern noch immer vorhanden.
weitere Informationen