Bisher konnte die Telekom den Breitbandausbau mittels ihrer KVz-Infrastruktur bremsen, denn die Bundesnetzagentur hatte 1-MBit/s-Anschlüsse als Richtwert verfügt. Das ändert sich nun. Die Lorbeeren dafür heimst aber nicht die Agentur ein.
Die Bundesnetzagentur hat ein Hemmnis für den Breitbandausbau deutlich abgeschwächt. Bisher hatte die Bundesnetzagentur verfügt, dass ein Ausbaugebiet schon dann ausreichend versorgt sei, wenn die Hälfte der Haushalte über 1-MBit/s-Zugänge am Internet angeschlossen ist. Nun hat die Agentur diese Grenze auf immerhin 30 MBit/s angehoben.
?Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden“, kommentierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, die Änderung. „Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis?, so Homann weiter.
VDSL2-Anschlüsse holen zwar deutlich mehr aus der Kupferdoppelader als etwa der ADSL2+-Vorgänger, aber in ländlichen Gebieten schmilzt der Vorteil dahin, weil die Anschlüsse oft so lang sind, dass sich darüber keine 50 MBit/s befördern lassen. Nun ist die Telekom aber verpflichtet, die Strecken in solchen Gebieten durch zusätzliche Kabelverzweiger zu verkürzen, in denen Haushalte im Durchschnitt nur Bandbreiten unter 30 MBit/s im Down- und 5 MBit/s im Upstream erhalten können.
Der Amtsschimmel springt
Es war jedoch nicht die Bundesnetzagentur, die die Regeländerung aus eigener Einsicht vorangetrieben hatte. Zu diesem längst überfälligen Schritt hatte sie erst die Oldenburger EWE Tel per Antrag drängen müssen. Entsprechend zufrieden äußerte sich das Unternehmen: „Wir begrüßen die Entscheidung, denn sie führt dazu, dass die Versorgung mit schnellem Internet auf dem Land verbessert wird“, sagte Ewe-Tel-Geschäftsführer Norbert Westfal.
Am 17. Juli hatte die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom drei neue Regeln ins Stammbuch geschrieben; sie werden ab September wirksam:
? Die Errichtung eines zusätzlichen Kabelverzweigers (KVz ? die grauen Kästen am Straßenrand), wenn die Haushalte über einen vorhandenen KVz im Durchschnitt lediglich Bandbreiten unter 30 MBit/s im Down- und 5 MBit/s im Upstream erhalten können.
Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVz errichten, wenn weniger als 1 MBit/s (Downstream) und 128 kBit/s (Upstream) zu erreichen waren.
? Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern außerhalb des Nahbereichs rund um die Vermittlung (also ab 550 Meter Kabellänge), wenn die Kunden an den erschlossen KVz noch mit ca. 30 MBit/s versorgt werden können.
Bislang war dies nur möglich, wenn über die auf dem Hauptkabel folgenden Kabelverzweiger die Haushalte nicht mit ca. 1 MBit/s im Down- / 128 kBit/s im Upstream versorgt werden konnten.
? Das Umlegen von Leitungen beziehungsweise Hausanschlüssen, sobald ein näher gelegener Kabelverzweiger vorhanden ist.
Viele Haushalte sind nur aus historischen Gründen an einem bestimmten KVz angeschlossen; die Telekom hatte zwar im Zuge ihres Netzausbaus ihre KVz-Infrastruktur verdichtet, aber viele Teilnehmer einfach an den alten KVz belassen, sodass diese langsamer ans Internet angeschlossen sind, als technisch möglich. Diese Vorschrift sollte dazu führen, dass nach dem Umlegen in vielen Fällen deutlich höhere Bandbreiten ohne große und teure Baumaßnahmen zu erzielen sind.
Telekom muss KVz-Bremse lösen
Mit der alten Regelung im Rücken, konnte sich die Telekom weigern, die Anzahl der KVz zu erhöhen und die Distanz zu den Teilnehmern in ihrem eigenen Netz zu verkürzen. Man kann sich vorstellen, dass sich die Bonner Firma ungern in dieser Richtung bewegte, denn je mehr kurze Leitungen in ihrem Netz vorhanden sind, desto schneller können Teilnehmer angebunden werden und desto höher die Verkehrslast auf den Glasfaserstrecken der Telekom. Unterm Strich bedeuten die neuen Regeln der Bundesnetzagentur, dass die Telekom mehr Druck bekommt, ihr Kernnetz und die Übergänge zu anderen Netzen zu beschleunigen.
Die alte Regelung war der Telekom aber anscheinend auch nützlich, um die Konkurrenz fernzuhalten. Wie der VATM berichtet, hatten Mitbewerber der Telekom in Einzelfällen sogar angeboten, den KVz-Ausbau selbst zu schultern. Das hätte sich für die Telekom-Konkurrenten durchaus gerechnet. Sie hätten jene KVz mit kurzen Teilnehmeranschlussleitungen gern mit eigenen Glasfaserstrecken an ihre Kernnetze angeschlossen, um den Kunden schnelle VDSL-Anschlüsse bieten zu können. Diese hätten dann die Telekom wohl in Scharen verlassen. Nun lässt sich dieses Szenario nicht mehr ganz so leicht verhindern, die Telekom muss jetzt ihre KVz-Bremse lockern. (dz)
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