Schutz vor Kostenfallen: Verbraucherschutz-Jubiläum: Ein Jahr Button-Lösung

Gepostet am Aug 11, 2013

11.08.2013, 16:00 Uhr

Schutz vor Kostenfallen

Von Claudia Brüggen-Freye

Verbraucherschützer ziehen Bilanz: Seit August 2012 soll die Button-Lösung Kunden vor Kostenfallen im Internet besser schützen. Doch noch immer gibt es Anbieter, die tricksen.

Mann mit Gesetzestexten © vzbv

Um Kunden vor Kostenfallen zu schützen, führte der Gesetzgeber 2012 die Button-Lösung ein.

Etwas über ein Jahr ist es nun her, seit Internethändler und Dienste-Anbieter im Netz Kunden vor dem Kauf deutlich über anfallende Kosten informieren müssen. Dazu zählen unter anderem die Mindestlaufzeit eines Vertrags, die Gesamtkosten und zusätzliche anfallende Versandkosten oder Steuern. Erst nach diesen Pflichtinfos darf der ?Kaufen?-Button auf der Seite erscheinen. COMPUTER BILD hat den Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) gefragt, was die ?Button-Lösung? den Kunden gebracht hat. Rechtsreferentin Bianca Skutnik vom vzbv ist sicher, dass sie dadurch gewonnen haben: ?Indem eine kostenpflichtige Bestellung im Internet klar gekennzeichnet und über die Konditionen informiert werden muss, gibt es mehr Rechtssicherheit.? Denn ohne Pflichtinfos und Kauf-Button fehlt die gesetzliche Grundlage: Es kommt kein Vertrag zustande und Verbraucher müssen nicht zahlen.

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Neue Masche bei Abo-Fallen

Auch ein Jahr nach der Einführung achten Verbraucherschützer darauf, dass Händler die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bianca Skutnik: ?Wir bemerken, dass sich die Strategie hinter den Kostenfallen verändert.? Der Kaufen-Button fehle nur noch selten, allerdings würden jetzt Lockangebote geschaltet, die nach einer Gratis-Testphase zu einem kostenpflichtigen Abo würden. Bei einer anderen Masche würden Firmen mit einer kurzen Laufzeit des Vertrags werben, obwohl sich der Vertrag automatisch in ein Abo umwandelt. Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung wurden bereits zahlreiche Verstöße festgestellt und 20 Firmen abgemahnt. Nicht nur kleine, sondern auch große Player wie die Telekom. Von den abgemahnten Firmen gaben 13 eine Unterlassungserklärung ab und änderten ihre Seiten entsprechend.

Verbraucherschützer reichten Klage ein

In sieben Fällen erhoben Verbraucherschützer Klage. Dabei waren sie etwa gegen die JW Handelssysteme GmbH erfolgreich, besser bekannt als melango.de. Das Online-Portal richtet sich laut Angaben im Kleindgedruckten an Gewerbetreibende. Doch auch Privatleute konnten sich dort problemlos anmelden und günstig Restposten shoppen. Doch die fette Rechnung folgte prompt: Der Händler verlangte 249 Euro Grundgebühr und weitere 199 Euro für die Anmeldung. Die Kosten waren auf der Seite versteckt, eine Widerufsbelehrung gab es nicht. Jetzt entschied das Landgericht Leipzig, dass dies gegenüber Verbrauchern unzulässig ist (Az: 08 O 3495/12). Die JW Handelssysteme GmbH hat bereits reagiert und verifiziert nun alle neuen Accounts ? angeblich um die Mitglieder vor Betrug zu schützen. Weitere Verfahren laufen noch, etwa gegen Firstload, Web.de und GMX.

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Erfolgreiche Klage gegen Amazon Prime

Auch der Verbraucherservice Bayern war erfolgreich gegen Amazon Prime. Der Internethändler bewarb seinen Lieferservice mit der Schaltfläche ?Jetzt kostenlos testen?. Per einstweiliger Verfügung entschied das Landgericht München, dass Amazon vor Bestellung des Dienstes eindeutig darauf hinweisen muss, dass der nach der Testphase 29 Euro pro Jahr kostet (Az: 3 O 12678/13). Der Internethändler hat bereits reagiert und das Angebot geändert. Interessant für Kunden: Der Verbraucherservice Bayern weist darauf hin, dass alle Kunden, die den Dienst allein über den Button gebucht haben, die Jahresgebühr nicht zahlen müssen ? sobald ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist.

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